Zurück Montenegro: Deutlicher Fortschritt beim Schutz nationaler Minderheiten, die Lage der Roma und Ägypter muss allerdings verbessert werden

Montenegro: Deutlicher Fortschritt beim Schutz nationaler Minderheiten, die Lage der Roma und Ägypter muss allerdings verbessert werden

Die montenegrinische Gesellschaft ist von einem Klima allgemeiner Toleranz geprägt. In dem Land gilt ein zufriedenstellender Rechtsrahmen gegen Diskriminierung und es wurden sehr begrüßenswerte Fortschritte bei der Lösung der Frage der am Ende der 90er-Jahre aus dem Kosovo* nach Montenegro vertriebenen Menschen erzielt. Allerdings sind dringend Maßnahmen erforderlich, um die soziale und wirtschaftliche Lage der Roma und Ägypter zu verbessern, auch durch Anhebung der Beschulungsquote in diesen Gruppen. Außerdem muss Staatsbürgerkunde wieder als Pflichtfach in den Lehrplan aufgenommen werden; gleichzeitig sind weitere Maßnahmen nötig, um das interkulturelle Verständnis an den Schulen zu fördern.

Dies sind einige der wichtigsten Schlussfolgerungen der neuen Stellungnahme über Montenegro, die der Beratende Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) heute veröffentlicht hat. Die Stellungnahme deckt den Zeitraum zwischen Juni 2013 und März 2019 ab und wurde gemeinsam mit den Kommentaren der Behörden veröffentlicht (siehe auch: Stellungnahme auf Albanisch und Romanes, Behördenkommentare auf Albanisch und Romanes).

Montenegro erkennt die albanische, bosnische, kroatische, muslimische und serbische Bevölkerungsgruppe sowie die Roma als nationale Minderheit an. Der Europaratsausschuss begrüßt den „konstruktiven und positiven Ansatz Montenegros bei der Anwendung des Rahmenübereinkommens“. Er stellt jedoch fest, dass die im Wahlgesetz vorgesehene bevorzugte Behandlung zahlenmäßig kleiner nationaler Minderheiten, durch die ihre politische Vertretung garantiert werden soll und die sich insbesondere durch niedrigere Sperrklauseln äußert, nicht auf die Roma ausgedehnt wurde.

 

* In diesem Text ist jeglicher Bezug auf das Kosovo gemäß der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos und unbeschadet des Status des Kosovos zu verstehen.

Beratender Ausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten Straßburg 2. Oktober 2019
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