Der Fortschritt im Bereich der Biomedizin wirft für den einzelnen Menschen und die Gesellschaft als Ganzes Fragen auf. Der Europarat hat einen neuen Leitfaden veröffentlicht, der die Mitgliedsstaaten dabei unterstützen soll, den öffentlichen Dialog über diese Fragen anzuregen und zu fördern.
Der Leitfaden für die öffentliche Diskussion über Menschenrechte und Biomedizin richtet sich vor allem an Regierungen, Behörden, nationale Ethikkommissionen und andere relevante Institutionen und Organisationen und unterstützt eine offene Debatte über biomedizinische Entwicklungen, deren Auswirkungen auf die Menschenrechte nicht nur die Expert/inn/en und Behörden angehen, sondern die gesamte Gesellschaft.
Der Leitfaden unterstreicht die Notwendigkeit einer öffentlichen Debatte und erklärt, wie man sich darauf vorbereiten und wie man sie wirksam und zielführend gestalten kann. Mithilfe des Leitfadens soll die Öffentlichkeit in die Diskussion über biomedizinische Entwicklungen und mögliche Bedenken bezüglich Integrität, Würde, Autonomie, Achtung der Privatsphäre, Gerechtigkeit, Gleichheit und Nichtdiskriminierung einbezogen werden. Außerdem wird auf Beispiele verwiesen, die zeigen, wie die öffentliche Debatte in ausgewählten Ländern abläuft, und auf bewährte Praktiken, die aus diesen Erfahrungen abgeleitet wurden. Ausgearbeitet wurde der auf Deutsch, Englisch, Französisch und Portugiesisch verfügbare Leitfaden vom Ausschuss für Bioethik des Europarates (DH-BIO) im Lichte von Artikel 28 des Übereinkommens des Europarates über Menschenrechte und Biomedizin („Oviedo-Konvention“), des einzigen völkerrechtlich bindenden Instruments für den Schutz der Menschenrechte in der Biomedizin. Er ist Teil des Aktionsplans des Europarates für Menschenrechte und Technologien in der Biomedizin (2020–2025).