Im Mittelpunkt des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, der von den Vereinten Nationen offiziell anerkannt ist und am 25. November begangen wird, steht in diesem Jahr die digitale Dimension von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Von „Bodyshaming“ (Verspotten aufgrund des Körperbaus, der Größe oder des äußeren Erscheinungsbild einer Person) über „Cyberflashing“ (ungebetenes Versenden sexueller Darstellungen) zu „Doxing“ (Veröffentlichen persönlicher Informationen über eine andere Person im Netz ohne deren Zustimmung): Die rasche Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik eröffnet auch neue Möglichkeiten für Gewalt gegen Frauen und Mädchen und setzt sie vermehrt Missbrauchsrisiken aus.
Die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) definiert und beschreibt in ihrer ersten Empfehlung über die „digitale Dimension“ von Gewalt gegen Frauen das Problem sowohl geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen im Netz als auch technikgestützter Angriffe auf Frauen (wie legal erhältlicher Spionagegeräte, mit denen Täter den Opfern nachstellen können). Internetsicherheitsfirmen berichten etwa über „Stalkerware“ (oder „Spouseware“), durch die das Privatleben einer Person ohne deren Wissen und Zustimmung verfolgt werden kann, indem man sich Zugang zu ihren personenbezogenen Daten wie Kontaktinformationen, Anruflisten, Fotos, Videos, Kurznachrichten oder sogar dem physischen Aufenthaltsort verschafft.
Die GREVIO, deren Auftrag die Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention ist, identifiziert in den innerstaatlichen Gesetzen große Lücken im Hinblick auf Gewalt gegen Frauen mithilfe derartiger Technik und im Netz. In ihrer Empfehlung gibt sie eine klare Definition der digitalen Dimension von Gewalt gegen Frauen und schlägt konkrete Maßnahmen dagegen vor, die auf den vier Säulen der Istanbul-Konvention beruhen: Vorbeugung, Schutz, Strafverfolgung und koordinierte Politik.