Die Abteilung für die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat ein neues Informationsblatt über wirksame Ermittlungen in durch Sicherheitskräfte verursachten Todes- und Misshandlungsfällen veröffentlicht.
Darin werden die Maßnahmen zusammengefasst, die 23 Mitgliedsstaaten ergriffen haben, um derartige Ermittlungen wieder aufzunehmen oder fortzusetzen. Betroffen waren davon 46 Fälle, in denen der Straßburger Gerichtshof Verfahrensfehler im Hinblick auf die Artikel 2 (Recht auf Leben) oder 3 (Verbot von Folter) der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt hat.
Das Hauptaugenmerk liegt auf einigen wesentlichen Elementen, die eine Voraussetzung dafür sind, dass Ermittlungen wirksam sind und im Einklang mit der Menschenrechtskonvention stehen. Dazu zählen Unabhängigkeit, Angemessenheit, Schnelligkeit, die Beteiligung der Opfer und öffentliche Kontrolle.
Es handelt sich um das zweite einer Reihe themenbezogener Informationsblätter über die Umsetzung der Urteile des Straßburger Gerichtshofs.
Themenbezogenes Informationsblatt über wirksame Ermittlungen [EN]