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Menschenhandel: Neuer Leitfaden für internationalen Schutz der Opfer

Im Vorfeld des Weltflüchtlingstags am 20. Juni hat die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) einen neuen Leitfaden veröffentlicht, um das Recht auf internationalen Schutz von Menschen zu gewährleisten, die Opfer von Menschenhandel wurden oder für die ein diesbezügliches Risiko besteht.

Der Leitfaden soll dazu beitragen, dass innerstaatliche Behörden und andere Organisationen, die sich mit Menschenhandelsopfern oder gefährdeten Personen beschäftigen, sicherstellen können, dass niemand zur Rückkehr in sein oder ihr Herkunftsland gezwungen wird, wenn dabei irgendein Risiko besteht. In dem Leitfaden werden die im Völker- und europäischen Recht – unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels – verankerten Grundlagen dargelegt, aufgrund derer die Zielländer den Menschenhandelsopfern den Verbleib ermöglichen müssen.

Ebenso hervorgehoben wird der Grundsatz, dass Menschenhandelsopfer nicht für Straftaten sanktioniert werden dürfen, zu denen sie gezwungen wurden. Die rechtliche Grundlage für die Unterstützung der Opfer wird erläutert, wobei die Länder zu besonderer Wachsamkeit gegenüber den Bedürfnissen minderjähriger Menschenhandelsopfer aufgefordert werden. Dem Leitfaden zufolge muss zudem durch Risikobewertung verhindert werden, dass Menschenhandelsopfer gemäß dem Dubliner Übereinkommen in jenes Land zurückgeschickt werden, in dem sie zuerst Asyl beantragten, wo jedoch die Gefahr besteht, dass sie erneut zum Opfer von Menschenhandel werden.


  Leitfaden für internationalen Schutz von Menschenhandelsopfern [EN]

Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) Straßburg 19. Juni 2020
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