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Neue Leitlinien für Einstellung und Schulung von Justizvollzugspersonal und Bewährungshelfern

Der Europarat hat heute neue Leitlinien veröffentlicht, die den 47 Mitgliedsstaaten dabei helfen sollen, die Einstellung, Ausbildung, Schulung und Weiterbildung von Justizvollzugspersonal und Bewährungshelferinnen und -helfern zu verbessern. Die Leitlinien wurden ausgearbeitet, um – unter Beachtung der Vielfalt der bisher in den einzelnen Ländern angewandten Kriterien – bewährte Praktiken zu verbreiten.

Das Dokument unterstreicht einige Grundsätze, die die Behörden beachten sollen: Sie sollen etwa einen ausreichenden Personalbestand gewährleisten und darauf achten, dass das Personal über einen beruflichen Status sowie eine angemessene Ausbildung verfügt und seine Tätigkeit gemäß hohen berufsethischen Standards ausführt.

Die Leitlinien enthalten konkrete Empfehlungen zum für die Einstellung nötigen Mindestausbildungsniveau und zu den weiteren Einstellungskriterien. Die Einstellung soll gerecht und transparent ablaufen, unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Werte, die für Justizvollzugspersonal und Bewährungshelferinnen und -helfer Voraussetzung sind.

Ebenso wird in den Leitlinien betont, dass das Einstellungsverfahren darauf abzielen soll, die Vielfalt unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu fördern, um den besonderen Bedürfnissen der Verdächtigen und Straftäter entsprechen zu können, insbesondere im Hinblick auf geeignete Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen. Darum sollen freie Stellen möglichst transparent und für ein möglichst breites Publikum ausgeschrieben werden, damit sich ein vielfältiges Personenspektrum bewerben kann.

Außerdem wird in den Leitlinien unterstrichen, dass dem Justizvollzugspersonal und den Bewährungshelferinnen und -helfern eine angemessene Ausbildung und Schulung in bestimmten Wissens- und Praxisbereichen bereitgestellt und dass die Leistung jährlich und transparent beurteilt werden soll, um der Berufslaufbahn und beruflichen Entwicklung zu dienen.

Schließlich soll den Leitlinien zufolge für das Personal von Justizvollzugsbehörden und Bewährungshilfestellen ein öffentlich zugänglicher Verhaltenskodex gelten. Die Einhaltung des Kodex soll in die jährliche Leistungsbeurteilung einfließen.

Das Ministerkomitee des Europarates hat die Mitgliedsstaaten aufgerufen, die Leitlinien an die zuständigen innerstaatlichen Stellen weiterzuleiten. Sie wurden infolge der 22. Konferenz des Europarates der Direktorinnen und Direktoren von Gefängnis- und Bewährungsdiensten ausgearbeitet, die im Juni 2017 in Lillestrøm (Norwegen) stattfand und in deren Mittelpunkt die Personalauswahl, -schulung und -entwicklung stand.

Europarat Straßburg 6. November 2019
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