Der Europarat hat Leitlinien zum Schutz personenbezogener Daten bei der Registrierung von Wählerinnen und Wählern und bei der Prüfung ihrer Identität für die Teilnahme an Wahlen herausgegeben.
Die Leitlinien, die der Beratende Ausschuss des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten („Konvention 108“) ausgearbeitet hat, enthalten Empfehlungen an die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, um sicherzustellen, dass Wählerregistrierungs- und Authentifizierungssysteme so eingesetzt werden, dass das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre gewahrt bleibt.
In den Leitlinien wird die Bedeutung des Schutzes besonderer Kategorien und sensibler personenbezogener Daten, einschließlich biometrischer Angaben, politischer Meinungen und rassischer oder ethnischer Herkunft, wenn eine Person eindeutig identifiziert wird, ebenso betont wie die potenziellen Risiken des Einsatzes biometrischer Verfahren zur Identifizierung und Authentifizierung von Wählern.
Das Dokument enthält eine Reihe von Grundsätzen und bewährten Verfahren. Es befasst sich mit Fragen wie der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, der Datensicherheit, der Transparenz, den Rechten der Betroffenen und den Pflichten der Wahlbehörden.