In ihrem heute beim Europarat eingereichten Dokument „Global Civil Submission“ stellt European Digital Rights (EDRi), eine Vereinigung zur Verteidigung der Rechte und Freiheiten im Internet, die Meinung der weltweiten Zivilgesellschaft über den Vorschlag für ein Protokoll zum Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität dar.
Alexander Seger, Koordinator für die Bekämpfung von Computerkriminalität beim Europarat, begrüßte diesen Bericht: „Bei bestimmten strafrechtlichen Ermittlungen sind klare Regeln und wirksamere Verfahren zur Sicherung von elektronischem Beweismaterial in der Cloud notwendig. Andernfalls können die Staaten ihre Verpflichtung zum Schutz der personenbezogenen Rechte und zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit im Internet nicht erfüllen. Diese Verfahren müssen auch Garantien im Bereich des Datenschutzes und der Achtung der Rechtmäßigkeit enthalten. Bei Verhandlungen über das Protokoll wird der Ausschuss zum Übereinkommen über Computerkriminalität die Zivilgesellschaft, Datenschutzorganisationen und die Industrie konsultieren.“
Joe McNamee, Geschäftsführer der EDRi, erklärte:
„Im Juni 2017 hat der Ausschuss zum Übereinkommen über Computerkriminalität grünes Licht für die Ausarbeitung eines zweiten Zusatzprotokolls zum Übereinkommen gegeben. Die Verhandlungen sollen von September 2017 bis Dezember 2019 stattfinden.
Siebzig Staaten sind bereits Vertragsstaaten des Budapester Übereinkommens oder haben sich offiziell zum Beitritt verpflichtet. Mindestens 70 weitere Länder berücksichtigen das Übereinkommen bei ihrer nationalen Gesetzgebung.