Der Beirat der Europäischen Richter (CCJE) des Europarates hat eine Stellungnahme über die Rolle von Gerichtspräsidenten verabschiedet.
Darin definiert der CCJE die Rolle der Gerichtspräsidenten bei der Vertretung des Gerichts nach außen, die Beziehungen mit anderen Richtern innerhalb des Gerichts und die Verwaltungsfunktion der Präsidenten bezüglich Gerichtspersonal und -infrastruktur. Die Hauptaufgaben der Gerichtspräsidenten bestehen darin, das Gericht und die anderen Richter zu repräsentieren, die wirksame Funktion des Gerichts zu gewährleisten, die der Gesellschaft vom Gericht geleisteten Dienste zu verbessern und die richterliche Tätigkeit der Gerichte zu leiten.
In der Stellungnahme wird betont, dass die Gerichtspräsidenten in Ausübung ihrer Pflichten die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte und der einzelnen Richter schützen und stets als Wahrer dieser Werte und Grundsätze handeln sollten. Die Beziehungen zwischen den Gerichtspräsidenten und anderen Behörden erfordern besondere Sorgfalt. Ungeachtet der spezifischen Form dieser Beziehungen kommt den Gerichtspräsidenten eine wichtige Funktion bei der Verhütung jeglicher Einflussnahme auf die Tätigkeit der Gerichte zu.
Im Hinblick auf die Beziehungen zu den Medien sollten die Gerichtspräsidenten das Interesse der Gesellschaft daran beachten, informiert zu werden, gleichwohl aber die Unschuldsvermutung, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und auf Achtung des Privat- und Familienlebens aller am Verfahren Beteiligten sowie den Schutz der Vertraulichkeit des Verfahrens angemessen berücksichtigen.
Zudem werden in der Stellungnahme die Grundsätze für die Qualifikationen dargelegt, die für dieses Amt erforderlich sind. Überdies nimmt sie Bezug auf das für die Wahl der Gerichtspräsidenten zuständige Gremium, die Beurteilung der Tätigkeit der Präsidenten und die Dauer der Amtszeiten. Ein Kapitel der Stellungnahme ist im Besonderen der Rolle der Präsidenten von Höchstgerichten gewidmet.