Der Lenkungsausschuss für Menschenrechte in den Bereichen Biomedizin und Gesundheit (CDBIO) des Europarates hat heute einen neuen Bericht über die Auswirkungen des Einsatzes künstlicher Intelligenz auf die Beziehung zwischen Arzt und Patient veröffentlicht.
In dem Bericht werden die KI-Systeme, welche die Beziehung zwischen Arzt und Patient betreffen, im Hinblick auf die Menschenrechtsprinzipien untersucht, auf die im Europäischen Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin von 1997 (der „Oviedo-Konvention“) Bezug genommen wird. Genauer gesagt befasst sich der Bericht mit den möglichen Auswirkungen von KI auf die Menschenrechte anhand von sechs Themen: (1) Ungleichheit beim Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung; (2) Transparenz gegenüber medizinischen Fachkräften und Patienten; (3) Gefahr sozialer Vorurteile in KI-Systemen; (4) Schwindende Berücksichtigung des Wohlbefindens des Patienten; (5) Gefahr der Voreingenommenheit durch Automatisierung, des Verlusts von Kompetenzen und der Verlagerung von Verantwortung; (6) Folgen für das Recht auf Privatleben.
Der Bericht wurde im Rahmen des Strategischen Aktionsplans des Europarates zu Menschenrechten und Technologien in der Biomedizin (2020-2025) erstellt und betrifft die Technologie-Governance und das strategische Ziel „Integration der Menschenrechte in die Entwicklung von Technologien, die in der Biomedizin Anwendung finden“.
Der von Brent Mittelstadt, leitender Wissenschaftler und Forschungsdirektor am Oxford Internet Institute (Universität Oxford), erstellte Bericht trägt zu den Arbeiten einer neuen Redaktionsgruppe des CDBIO zu KI in der Gesundheitsversorgung bei.
Weitere Informationen zur Arbeit des Europarates in den Bereichen Menschenrechte und Biomedizin und Künstliche Intelligenz und Menschenrechte