Der Europarat hat in dieser Woche eine Empfehlung an die Regierungen veröffentlicht, in der die Europäischen Grundsätze für die in der Gemeinschaft angewandten Sanktionen und Maßnahmen enthalten sind.
Die neuen Regeln sollen ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Gesellschaft und einer besseren sozialen Wiedereingliederung von Straftätern schaffen. Sie aktualisieren die bestehenden einschlägigen Normen und berücksichtigen neue Formen von nicht im Gefängnis vollzogenen Sanktionen, die sich in den letzten Jahren entwickelt haben. Dazu zählt die elektronische Überwachung, etwa mittels GPS-Ortung.
Der Text umfasst Richtlinien für die Behörden im Hinblick auf folgende Fragen: Voraussetzung einer Zustimmung der Betroffenen, Umsetzung der Sanktionen und Maßnahmen und Vorgehen im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen.
Das Ministerkomitee empfiehlt den Einsatz dieser Sanktionen und Maßnahmen als Alternative zur Inhaftierung, verweist allerdings darauf, dass sie auf geeignete Weise angewandt werden müssen. Außerdem ist sicherzustellen, dass sie verhältnismäßig sind und der Straftat und dem Profil der Verdächtigen oder Straftäter Rechnung tragen.
Das Ministerkomitee nimmt zudem ein Handbuch zur Kenntnis, das den Vollzugs- und Bewährungsdiensten praktische Empfehlungen über Radikalisierung und gewaltbereiten Extremismus zur Verfügung stellt. Der Text basiert auf den diesbezüglichen Leitlinien, die im März 2016 verabschiedet wurden, und entwickelt sie weiter.
Das Handbuch befasst sich mit Themen wie: Methoden zur Risikobewertung, Haftbedingungen und Behandlung von radikalisierten Personen, Sicherheit von Häftlingen und Personal sowie Arbeit mit den Angehörigen, dem sozialen Umfeld und der Gemeinschaft der Straftäter.