Die Abteilung für die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat heute ein neues thematisches Informationsblatt zum Schutz des Eigentums veröffentlicht.
In der Europäischen Menschenrechtskonvention wird der Grundsatz der Achtung des Eigentums dargelegt, sein Entzug Bedingungen unterworfen und so das Individuum vor ungerechtfertigten Eingriffen des Staates geschützt. Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den widerstreitenden Interessen des Einzelnen und der Gemeinschaft insgesamt zu wahren.
Das vorliegende Informationsblatt bietet Beispiele für allgemeine und einzelne Maßnahmen, über welche die Staaten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs Bericht erstattet haben. Diese betreffen insbesondere: Schutz des Eigentums wie Pensionen, Sozialleistungen, Bankguthaben, geistiges Eigentum; Zugang zur Justiz und Vollstreckung von eigentumsbezogenen gerichtlichen Verurteilungen zu Schadenersatz; Rückgabe von Eigentum im Zusammenhang mit Verstaatlichungen und Enteignungen sowie Entschädigungen für den Verlust des Eigentums; die Regelung der Nutzung des Eigentums durch Rechtsvorschriften zu Miet- und Pachtverhältnissen, Geschäftslizenzen, Stadtplanung und Baugenehmigungen, Konkurs-, Insolvenz- und/oder Vollstreckungsverfahren, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen, Besteuerung, Wiederaufforstung und jagdbezogenen Bestimmungen.