Am Internationalen Tag der Kinderrechte haben der Europarat und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) eine Videoanimation über die Verfahren zur Bestimmung des Alters minderjähriger Migrantinnen und Migranten veröffentlicht. Mithilfe derartiger Verfahren schätzen die Behörden, wie alt eine Person ist und ob sie als erwachsen oder minderjährig gilt, um daraus abzuleiten, worauf die Person Anspruch und welche Rechte und Pflichten sie hat. Die Hauptprobleme, die es dabei zu lösen gilt, sind das Fehlen eines gemeinsamen Ansatzes bei den Altersbestimmungsverfahren in Europa und die geringe Kenntnis der Minderjährigen über ihre Rechte.
Die Videoanimation soll Kinder auf anschauliche Weise über die Verfahren informieren, damit sie verstehen, dass bei der Altersbestimmung ihre Menschenrechte und -würde gewahrt werden müssen, dass die Bestimmung nur zulässig ist, wenn sie darüber aufgeklärt wurden und sie zugestimmt haben, und dass dabei eine mögliche besondere Schutzbedürftigkeit, ihr Geschlecht und der kulturelle Hintergrund zu berücksichtigen sind. Das Video wurde vom EASO in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Europarat entwickelt; diese Zusammenarbeit steht im Einklang mit der Vereinbarung zwischen dem Europarat und der Europäischen Union vom 23. Mai 2007 („Memorandum of Understanding“), die sich auch auf den Schutz der Kinderrechte bezieht. Es ist vorläufig auf Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch verfügbar, Fassungen auf Arabisch, Paschtunisch, Dari, Tigrinya, Somalisch und Panjabi sollen zeitnah folgen.
Seit dem Beginn der jüngsten Migrationsbewegung nach Europa in den Jahren 2015 und 2016 setzt sich der Europarat für menschenrechtsbasierte Verfahren zur Bestimmung des Alters von Migrantenkindern in Europa ein. In dem 2017 vom Europarat veröffentlichten Bericht „Altersbestimmung: Kinderrechtskonforme Vorschriften, Verfahren und Praktiken in den Mitgliedsstaaten des Europarates“ wird die Situation in 37 europäischen Staaten verglichen. Der Sonderbeauftragte der Generalsekretärin für Migration und Flüchtlinge legte im Aktionsplan des Europarates zum Schutz von Flüchtlings-und Migrantenkindern in Europa (2017–2019) das Augenmerk auf die Altersbestimmung und hat die Absicht, dieses Thema auch im kommenden Aktionsplan, der derzeit ausgearbeitet wird, zu berücksichtigen.