Die Abteilung für die Umsetzung von Urteilen hat ein neues thematisches Informationsblatt zu Hassverbrechen und Hassrede veröffentlicht. Ein Hassverbrechen ist eine Straftat, die durch Voreingenommenheit oder Vorurteile gegenüber einer Person oder einer Personengruppe motiviert ist, während Hassrede verschiedene Ausdrucksformen betrifft, die sich aufgrund der persönlichen Eigenschaften oder des Status einer Person oder Personengruppe gegen diese Person oder Personengruppe richten. Der Gerichtshof hat in seinen Urteilen festgestellt, dass diskriminierende Behandlung grundsätzlich erniedrigender Behandlung gemäß Artikel 3 der Konvention gleichkommen kann, wenn sie einen derartigen Schweregrad erreicht, dass sie einen Angriff auf die Menschenwürde darstellt. Bei der Untersuchung von gewalttätigen Vorfällen sind die staatlichen Behörden verpflichtet, alle angemessenen Schritte zu ergreifen, um mögliche diskriminierende Motive aufzudecken.
Das Informationsblatt liefert verschiedene Beispiele für allgemeine und individuelle Maßnahmen, die von den Staaten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs gemeldet wurden. Sie betreffen die Bekämpfung von rassistisch motivierten Hassverbrechen, die von Sicherheitskräften, Einzelpersonen oder Gruppen ausgehen können und sich gegen Roma und Migranten richten, Hassverbrechen und Hassrede, die auf LGBTI-Personen abzielen, sowie religiös motivierte Hassverbrechen und Hassrede.
Neues thematisches Informationsblatt zu Hassverbrechen und Hassrede [EN]