Der Europarat hat mit Unterstützung des isländischen Vorsitzes im Ministerkomitee praxisnahe Instrumente zur Unterstützung junger Migranten und Flüchtlinge beim Übergang ins Erwachsenenalter vorgestellt. An der Veranstaltung nahm auch der isländische Minister für Bildungs- und Kinderbelange, Ásmundur Einar Daðason, teil.
In seiner Rede bei der internationalen Auftaktveranstaltung im Europäischen Jugendzentrum zum Thema „18 werden mit Zuversicht: Unterstützung von Migranten- und Flüchtlingskindern im Übergang zum Erwachsenenalter“ erklärte Daðason: „Üblicherweise definieren wir Kindheit als die Zeit bis zum 18. Lebensjahr, gleichwohl ist es sehr wichtig, dass wir als Regierungen unsere Unterstützung auch danach fortsetzen und unsere Systeme in Zusammenarbeit und im Dialog mit den jungen Menschen selbst stärken. Am 18. Geburtstag erlebt der Mensch keine magische Verwandlung, junge Menschen bleiben dieselben Personen wie am Tag zuvor. Darum müssen wir erreichen, dass das Bewusstsein für diese Tatsache fester Bestandteil dessen ist, wie die Regierenden denken, handeln und priorisieren.“
Die Sonderbeauftragte der Generalsekretärin für Migration und Flüchtlinge (SRSG), Leyla Kayacık, hob die Widerstandskraft dieser jungen Menschen, die die Altersgrenze für den Kinderschutz überschritten haben, hervor und bekräftigte das Bekenntnis des Europarates zu ihrer Unterstützung beim Übergang ins Erwachsenenalter im Einklang mit seinen Normen. „Ihr Wohl und ihre erfolgreiche Inklusion sind der Schlüssel zum Zusammenhalt der Aufnahmegesellschaft und benötigen besonderes Augenmerk“, so Kayacık.
Gemeinsam mit einem Praxisleitfaden für die Umsetzung der Empfehlung CM/Rec (2019)4 des Ministerkomitees wurden ein „Wegweiser ins Erwachsenenalter“ und andere Instrumente präsentiert, die im Rahmen des multilateralen Projekts des Europarates „Perspektiven schaffen, bewährte Praktiken teilen: Migrantenkinder und der Übergang ins Erwachsenenalter – UACFutures“ entwickelt wurden.
Organisiert wurde die Veranstaltung vom Büro der Sonderbeauftragten der Generalsekretärin für Migration und Flüchtlinge, der Jugendabteilung, der Abteilung für Kooperationsprogramme und der Generaldirektion Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit mit Unterstützung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union.