Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) hat bei ihrer Plenarsitzung in Straßburg entschieden, ihre Geschäftsordnung zu ändern und ein neues Verfahren einzuführen. Dieses sieht vor, dass Mandatsträger innerhalb der Versammlung institutionell verantwortlich sind und „während ihrer Amtszeit entlassen werden“ können.
In der heute verabschiedeten Entschließung auf der Grundlage eines Berichts von Liliane Maury Pasquier (Schweiz, SOC) wird hervorgehoben, dass dieses Verfahren in keiner Hinsicht eine strafrechtliche Maßnahme ist und ausschließlich für hohe Mandatsträger gilt, nämlich den Präsidenten und die Vizepräsidenten der Parlamentarischen Versammlung sowie die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse.
Die Versammlung kann sie künftig mit der Begründung, dass „sie nicht länger das Vertrauen der Versammlung genießen“, ihrer Funktion entheben; sei es, weil sie nicht länger die erforderlichen Bedingungen zur Ausübung dieses Amtes erfüllen oder weil sie eine schwere Verfehlung begangen haben, indem sie die Bestimmungen des Verhaltenskodexes für Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung schwerwiegend oder wiederholt verletzt haben.
Die Entschließung trat mit ihrer heutigen Verabschiedung in Kraft.