Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) hat beschlossen, dass „das Recht, in der Versammlung und ihren Gremien abzustimmen, zu sprechen und vertreten zu sein“, ihren Mitgliedern nicht entzogen werden kann und dass diese Rechte im Zusammenhang mit der Anfechtung oder Überprüfung von Beglaubigungsschreiben nicht außer Kraft gesetzt werden dürfen.
Laut einer auf einem Bericht von Petra de Sutter (Belgien, SOC) beruhenden Entschließung soll durch die Klarstellung der Geschäftsordnung der Versammlung sichergestellt werden, dass „das Recht und die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, in den beiden satzungsgemäßen Organen des Europarates vertreten zu sein, geachtet werden“.
Mit Verweis auf die „außergewöhnlichen Umstände“ einer vor Kurzem verabschiedeten Entscheidung des Ministerkomitees lud die Versammlung zudem in Abweichung von ihrer Geschäftsordnung die Parlamente jener Mitgliedsstaaten des Europarates, „die nicht durch eine Delegation in der Versammlung vertreten sind“, dazu ein, die Beglaubigungsschreiben ihrer Delegation im Rahmen der Teilsitzung im Juni 2019 vorzulegen. Im Normalfall dürfen Beglaubigungsschreiben lediglich bei der Eröffnung der ordentlichen Sitzung im Januar präsentiert werden.