Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) hat alle Mitglieds- und Beobachterstaaten der Organisation dazu aufgerufen, dringend einen internationalen Ad-hoc-Strafgerichtshof einzurichten, der das Mandat erhalten sollte, „das mutmaßlich von der politischen und militärischen Führung der Russischen Föderation begangene Verbrechen der Aggression zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen“.
Ein derartiger Gerichtshof sollte „die Definition des Verbrechens der Aggression anwenden“, die im Völkergewohnheitsrecht gilt. Er sollte im Hinblick auf mögliche Synergien mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte seinen Sitz in Straßburg haben und „die Befugnis haben, internationale Haftbefehle zu erlassen und nicht durch Staatenimmunität oder die Immunität von Staats- und Regierungschefs und anderen Vertretern des Staates eingeschränkt sein“.
Laut der einstimmig verabschiedeten Entschließung auf der Grundlage des von Aleksander Pociej (Polen, EPP/CD) erstellten Berichts ist die Versammlung entsetzt über die zahlreichen Berichte über den Einsatz von Vergewaltigung und Folter als Kriegswaffen, „welche beide im internationalen Strafrecht als Kriegsverbrechen anerkannt sind“.
Mitglieds- und Beobachterstaaten sollten die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs unterstützen und mit ihr zusammenarbeiten und das Weltrechtsprinzip anwenden, um derartige Verbrechen zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen.
Weitere Informationen: Versammlung fordert Einrichtung eines internationalen Ad-hoc-Strafgerichtshofs, um Urheber des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine zur Rechenschaft zu ziehen [EN]