Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat für den Fall, dass ein Mitgliedsstaat gegen seine satzungsgemäßen Verpflichtungen verstößt oder wesentliche Grundsätze und Grundwerte nicht achtet, ein „Verfahren für eine gemeinsame Reaktion“ vorgeschlagen. Daran sollen die satzungsgemäßen Organe und der Generalsekretär des Europarates beteiligt sein.
In einer Entschließung und einer Empfehlung, die auf einem Bericht von Tiny Kox (Niederlande, UEL) beruhen, erklärt die Versammlung, dass ein derartiges Verfahren von der Versammlung, dem Ministerkomitee oder dem Generalsekretär ausgelöst werden könnte und dass alle drei daran beteiligt wären. Es wäre ein schrittweises Verfahren, das diese Etappen umfasst:
- Benachrichtigung des betroffenen Mitgliedsstaates;
- eine Reihe konkreter und genau festgelegter Schritte, etwa einen koordinierten Dialog mit dem betroffenen Mitgliedsstaat;
- Einrichtung eines eigenen Monitoring-Verfahrens mit Beteiligung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe;
- Veröffentlichung einer Erklärung;
- schließlich die Entscheidung, Maßnahmen gemäß den Artikeln 7, 8 oder 9 der Satzung des Europarates – in denen die vorläufige Aufhebung der Mitgliedschaft und der Austritt verankert sind – zu treffen;
- gemeinsame Festlegung eines genau definierten Zeitrahmens für jeden Schritt durch alle drei Parteien.
Dadurch wäre der Versammlung zufolge gewährleistet, dass die „Legitimität, Glaubwürdigkeit, Wirkung, Relevanz und Synergie“ jeder im Hinblick auf einen Mitgliedsstaat getroffenen Maßnahme erhöht würden.
Die Versammlungsmitglieder erklärten, dass die Normen des Europarates 70 Jahre nach seiner Gründung zunehmend infrage gestellt werden und dass alle Mitgliedsstaaten ihr Bekenntnis zu den Werten und Grundsätzen der Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit bekräftigen müssen.
Bezug nehmend auf die Russische Föderation rief die Versammlung zu einem intensiveren Dialog auf, um „eine Situation zu vermeiden, in welcher der größte Mitgliedsstaat aufgefordert wird, den Europarat zu verlassen, oder dies von sich aus tut“, mit all den geopolitischen Auswirkungen und Folgen für die Bevölkerung Russlands, die dadurch entstünden.
Die Mitglieder der Versammlung riefen Russland dazu auf, eine „Versammlungsdelegation zu bestimmen und seine Pflichtbeiträge zum Haushalt des Europarates wieder zu entrichten“, andernfalls könnte die Mitgliedschaft in den beiden satzungsgemäßen Organen durch eine Entscheidung des Ministerkomitees aufgehoben werden.
Des Weiteren forderte die Versammlung die Mitgliedsstaaten dringend dazu auf, die finanzielle Nachhaltigkeit des Europarates zu sichern, und kündigte an, die eigene Tätigkeit auf vielfältige Weise zu straffen und zu bündeln. Sie rief zudem zu einem verstärkten Dialog mit der EU auf, auch im Hinblick auf den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention.