Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) hat empfohlen, das Kosovo* zur Mitgliedschaft im Europarat einzuladen, und gleichzeitig beschlossen, ab dem Beitritt die Erfüllung einer umfangreichen Liste von Pflichten und Verpflichtungen zu überwachen.
Gemäß den Verfahren des Europarates muss die Versammlung zunächst eine Stellungnahme zu jedem Beitrittsantrag abgeben, bevor das Ministerkomitee, das aus den Außenministerinnen und -ministern bestehende Exekutivorgan der Organisation, eine endgültige Entscheidung trifft.
In ihrer satzungsgemäßen Stellungnahme, die auf einem Bericht von Dora Bakogianni (Griechenland, EPP/CD) beruht und mit 131 Ja- und 29 Nein-Stimmen bei 11 Enthaltungen verabschiedet wurde, erklärte die Versammlung, dass die Mitgliedschaft zu einer „Stärkung der Menschenrechtsnormen führen würde, indem allen Personen, die der Rechtsprechung des Kosovos unterliegen, der Zugang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte garantiert wird“.
Sie wäre „der Höhepunkt eines Dialogs, der sich über einen Zeitraum von zwei Jahrzehnten entwickelt hat, sollte aber keineswegs als das Ende eines Prozesses angesehen werden. Im Gegenteil, die Mitgliedschaft sollte dem Kosovo einen neuen Impuls geben, um weitere Fortschritte bei der Stärkung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu erzielen“.
Die Abgeordneten betonten, dass die Mitgliedschaft dem Kosovo auch dabei helfen würde, „die noch ausstehenden Herausforderungen und Anliegen anzugehen“, darunter die Diskrepanz zwischen dem normativen Rahmen und seiner tatsächlichen Umsetzung, die Notwendigkeit eines besseren Schutzes der Rechte von Bevölkerungsgruppen, die nicht der Mehrheit angehören, und die Schaffung eines Klimas, das Vertrauen, Versöhnung und Inklusion fördert.
Die Versammlung begrüßte die Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichts im Fall des Klosters Visoki Dečani als „wichtigen Durchbruch“, der „ein konkretes Zeichen für die Verpflichtung der Regierung ist, unabhängig von politischen Erwägungen in vollem Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit zu handeln“.
Die Einrichtung eines Verbandes der Gemeinden mit serbischer Mehrheitsbevölkerung wäre „ein wichtiger Schritt“, um den Schutz der Rechte der Kosovo-Serben zu gewährleisten, und „sollte bei der künftigen Prüfung des Antrags des Kosovos auf Beitritt zum Europarat durch das Ministerkomitee als eine Verpflichtung nach dem Beitritt berücksichtigt werden“, so die Versammlung weiter.
In Anerkennung der „beispiellosen Umstände“ des Antrags – da eine Reihe von Mitgliedsstaaten des Europarates das Kosovo nicht als Staat anerkennt – rief die Versammlung zu „Diplomatie, Dialog und Kompromiss“ auf. Sie forderte das Ministerkomitee auf, sicherzustellen, dass der Beitritt des Kosovos „unbeschadet der Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Staatlichkeit des Kosovos“ erfolgt.
* * In diesem Text ist jeglicher Bezug auf das Kosovo, sei es im Hinblick auf Hoheitsgebiet, Institutionen oder Bevölkerung, gemäß der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und unbeschadet des Status des Kosovos zu verstehen.
Verabschiedete Stellungnahme (erscheint hier zu gegebener Zeit) [EN]