Zurück Generalberichterstatterin der Versammlung für politische Gefangene bedauert kürzlich erfolgte Verurteilung von Alexei Nawalny zutiefst

Generalberichterstatterin der Versammlung für politische Gefangene bedauert kürzlich erfolgte Verurteilung von Alexei Nawalny zutiefst

„Ich bedaure die wegen Extremismusvorwürfen am 4. August bei einer Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einer Strafkolonie erfolgte Verurteilung von Alexei Nawalny zu weiteren 19 Jahren Freiheitsstrafe unter besonderen Haftbedingungen zutiefst“, erklärte heute Sunna Ævarsdóttir (Island, SOC), Generalberichterstatterin der Versammlung für politische Gefangene.

Nawalny wurde aufgrund von sechs Anklagepunkten verurteilt, darunter die Anstiftung zu Extremismus und dessen Finanzierung, Gründung einer illegalen Nichtregierungsorganisation, Wiederbelebung der Nazi-Ideologie sowie die Anstiftung von Kindern zu gefährlichen Handlungen.

„Ich habe bereits wiederholt die Freilassung von Nawalny gefordert, im Einklang mit der Position der Versammlung in ihrer Entschließung 2446 (2022), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Ministerkomitees, und ich werde an der Seite der übrigen internationalen Gemeinschaft weiterhin für seine Rechte eintreten. Er ist ein politischer Gefangener, der zum Zweck der politischen Repression mit jahrelanger unrechtmäßiger Inhaftierung rechnen muss. Durch diese zusätzliche Strafe wird es noch schwieriger für Nawalny, mit der Außenwelt zu kommunizieren und seinen Einfluss geltend zu machen“, unterstrich Ævarsdóttir.

„Seine bereits erbärmlichen Haftbedingungen wurden noch verschärft. Ich fordere die russischen Behörden auf, das Völkerrecht und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu achten und Nawalny regelmäßigen Zugang zu Rechtsberatung, Besuchen von seiner Familie und anderen Personen, geeigneter medizinischer Betreuung und allen notwendigen Schutzmaßnahmen zu gewähren.

Die willkürliche und unrechtmäßige Inhaftierung von politischen Gefangenen in Russland bringt nicht nur einen ungerechtfertigten Freiheitsverlust und Verstöße gegen Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit mit sich, sondern birgt auch die ernste Gefahr unangemessener Haftbedingungen, die Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkommen können“, fügte sie hinzu.

„Diese Entscheidung erfolgt nur einige Tage nachdem die Berufung des russischen Oppositionellen Wladimir Kara-Mursa, der im vergangenen April wegen Anschuldigungen im Zusammenhang mit seiner Kritik am Aggressionskrieg gegen die Ukraine zu 25 Jahren Haft verurteilt wurde, am 31. Juli von einem russischen Gericht abgelehnt wurde.

Ich rufe die russischen Behörden erneut auf, Nawalny und Kara-Mursa unverzüglich freizulassen“, so Ævarsdóttir abschließend.

Parlamentarische Versammlung Straßburg 17. August 2023
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