„25 Jahre nachdem die internationale Gemeinschaft in Anerkennung der Pariser Grundsätze erstmals offiziell den Gedanken fasste, nationale Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte zu schaffen, ist es offensichtlich, dass unabhängige und wirksame nationale Menschenrechtsinstitutionen heute ebenso wichtig und relevant sind“, erklärt Dunja Mijatović, Menschenrechtskommissarin des Europarates, in ihrem heute veröffentlichten Menschenrechtskommentar.
„Am 20. Dezember 1993 hat die Generalversammlung der UN die Resolution 48/134 mit dem Titel ‚National Institutions for the Promotion and Protection of Human Rights‘ (Nationale Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte) samt eines Anhangs verabschiedet, der die Grundsätze zur Rechtsstellung der nationalen Institutionen enthält – besser bekannt als Pariser Grundsätze. Darin werden alle Staaten weltweit dazu aufgefordert, nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) zu schaffen.“