Die Parlamentarische Versammlung hat Russlands anhaltenden Aggressionskrieg gegen die Ukraine verurteilt, die Bedeutung der Achtung der Normen des Europarates unterstrichen und zu „einer vereinten Front zur Beendigung der Aggression und zur Erlangung eines Friedens, der umfassend, gerecht und dauerhaft ist“ aufgerufen, „damit die Herrschaft des Rechts die Oberhand über die Herrschaft der Gewalt gewinnt“. In der von der Versammlung verabschiedeten Entschließung auf der Grundlage des Berichts von Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) wird betont, dass es zur Erreichung des Friedens nötig ist, „den Sieg der Ukraine auf bilateraler und multilateraler Ebene militärisch, finanziell, politisch und diplomatisch zu unterstützen“ und „den Charakter, das Ausmaß und die Schwere der von der Russischen Föderation begangenen Verbrechen“ anzuerkennen. Folglich hat die Versammlung in ihrer Entschließung mehrere Prioritäten festgelegt und empfiehlt insbesondere:
– die Große Hungersnot (Holodomor) als Völkermord anzuerkennen und Entschließungen zum Gedenken an die Opfer zu verabschieden;
– den in der Konferenz der Teilnehmer des Schadensregisters vertretenen Staaten, „rasch voranzuschreiten, um zu gewährleisten, dass das Schadensregister so bald wie möglich betriebsbereit ist“;
– die Einrichtung eines internationalen Entschädigungsmechanismus für die Opfer zu fördern und die Schaffung eines internationalen Sondergerichts für das Verbrechen der Aggression zu unterstützen;
– internationale Organe wie den Internationalen Strafgerichtshof und die Gemeinsame Ermittlungsgruppe bei der Untersuchung und Strafverfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu unterstützen, die „seit dem Beginn der Aggression im Jahr 2014 in der Ukraine begangen oder angeordnet wurden“;
– die Friedensformel von Präsident Selenskyj so umfassend wie möglich zu unterstützen und der Ukraine in ihrem „Kampf zur Verteidigung ihrer Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Integrität“ Hilfe zu leisten.
Schließlich beschließt die Parlamentarische Versammlung, den Dialog und die Zusammenarbeit mit den demokratischen Oppositionskräften in Russland und Belarus aufrechtzuerhalten, „welche die Werte des Europarates, einschließlich der in dieser Hinsicht aufgestellten spezifischen Kriterien, achten, den Sieg der Ukraine unterstützen, die territoriale Integrität der Mitgliedsstaaten des Europarates achten und öffentlich die russische Aggression verurteilen“.