Uruguay ist als erster nichteuropäischer Staat dem Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, auch bekannt als „Konvention Nr. 108", sowie dessen Zusatzprotokollbeigetreten.
Die „Konvention Nr. 108" ist der einzige internationale Vertrag, der das Recht des Einzelnen auf Schutz personenbezogener Daten sicherstellt. Außerdem zielt er darauf ab, jeglichem Missbrauch bei der Verarbeitung dieser Daten vorzubeugen. Das Übereinkommen steht allen Staaten zur Unterzeichnung offen und stellt den einzigen verbindlichen Standard dar, der über einen potenziell weltweiten Anwendungsbereich verfügt und Rechtssicherheit sowie Berechenbarkeit in den internationalen Beziehungen gewährleistet.
Für Uruguay, das somit der 45. Vertragsstaat der Konvention wird, tritt das Übereinkommen am 1. August 2013 in Kraft. (weiter...)