Zurück Menschenrechtskommissar O‘Flaherty: Polen muss seinen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen an der Grenze zu Belarus nachkommen

Menschenrechtskommissar O‘Flaherty: Polen muss seinen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen an der Grenze zu Belarus nachkommen

Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O’Flaherty, hat von 16. bis 18. September 2024 Polen besucht. Im Mittelpunkt der Mission standen die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze und die Menschenrechte von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten. Der Besuch des Menschenrechtskommissars folgt auf seit Langem vorgebrachte Berichte über Zwischenfälle an der polnisch-belarussischen Grenze und zwei Schreiben, die er im Juli an den Premierminister und die Marschallin des polnischen Senats zu diesem Thema gesandt hat.

O‘Flaherty begrüßt, dass Polen Millionen von Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine geflohen sind, aufgenommen und unterstützt hat. Er erkennt auch die Schwierigkeiten an, die durch die Instrumentalisierung der Migration und die destabilisierenden Aktionen der belarussischen Behörden an der polnisch-belarussischen Grenze entstanden sind. Allerdings ist er der Ansicht, dass die derzeitige Praxis Polens in Bezug auf Sammelrückführungen an der polnisch-belarussischen Grenze, die durch die 2021 in Polen verabschiedeten Gesetzesänderungen erleichtert wird, die vollständige Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen nicht zulässt. Die Praxis der Sammelrückführungen von Personen über die Grenze nach Belarus ohne individuelle Bewertung, in einigen Fällen auch von Personen, die auf polnischem Hoheitsgebiet formell Asyl beantragt haben, setzt sie dem Risiko schwerer Verstöße gegen Rechte aus, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt sind.

Menschenrechtskommissar Straßburg 23. September 2024
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page