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Polen: Vielversprechende Initiativen gegen häusliche Gewalt, doch Maßnahmen gegen andere Formen von Gewalt gegen Frauen dringend nötig

Die GREVIO ist eine unabhängige Expertengruppe, die die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) überwacht. In ihrem ersten Bericht über Polen begrüßt die GREVIO die Einführung von Eilschutzanordnungen, die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, Urhebern häuslicher Gewalt einstweilig das Betreten des Wohnsitzes des Haushalts zu verbieten. Das Rechtsinstrument, das mit Schulungsmaßnahmen einhergeht, zeuge von den positiven Bemühungen der Regierung zur Umsetzung eines „Grundpfeilers“ des Übereinkommens, so der Bericht.

Der Bericht wurde zusammen mit der Stellungnahme der Regierung veröffentlicht und beruht auf eingehenden Recherchen sowie einem Besuch in Polen Ende 2020. Darin wird auch die wachsende Rechtsprechung aufgrund des speziellen, 2011 geschaffenen Straftatbestands der Nachstellung („Stalking“) positiv hervorgehoben, ebenso wie die Einführung neuer Straftatbestände, die auf die Erscheinungsformen von sexueller Belästigung und Stalking im Netz und in der realen Welt und den Identitätsmissbrauch im Netz abzielen. Dies schließt die Möglichkeit ein, im Falle des Selbstmords des Opfers die Strafe zu erhöhen.

Ungeachtet dieser Fortschritte müssen der GREVIO zufolge die Maßnahmen intensiviert werden, um sexualisierte Gewalt, Vergewaltigung und sexuelle Belästigung zu beenden, beginnend mit der Änderung der Definition von Vergewaltigung selbst. Ebenso wie andere Länder, die bisher Gegenstand eines GREVIO-Berichts waren, sollte Polen die Definition von Vergewaltigung in Einklang mit den Bestimmungen des Übereinkommens bringen, das heißt von einer auf Gewaltanwendung beruhenden zu einer Definition übergehen, die jede nicht einverständliche sexuelle Handlung einschließt. In Ermangelung einer einverständnisbasierten Definition von Vergewaltigung im Strafrecht entscheide sich die Staatsanwaltschaft in Fällen, in denen die sexuelle Handlung unbestritten ist, das Einverständnis aber fraglich, „grundsätzlich“ gegen eine Anklage, betont die GREVIO. Von den 17 Ländern, über die die GREVIO bisher einen Bericht erstellte, ist in dreien sexualisierte Gewalt vollständig auf der Grundlage des Fehlens von Einvernehmen definiert: Belgien, Malta und Schweden.


 Pressemitteilung
Neuer Bericht über Polen: Vielversprechende Initiativen gegen häusliche Gewalt, doch Maßnahmen gegen andere Formen von Gewalt gegen Frauen dringend nötig [EN]


 Polen und die GREVIO [EN]

GREVIO Strassburg 16. September 2021
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