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Polen muss Stigmatisierung von LGBTI-Personen beenden

Personen, die staatliche Stellen vertreten und meinungsbildend wirken, müssen damit aufhören, ein Klima des Hasses und der Intoleranz gegenüber LGBTI-Personen zu fördern, und vielmehr die Wahrung ihrer Rechte verbessern. Stigmatisierung und Hassrede bergen die reale Gefahr, dass Gewalt legitimiert wird. LGBTI bezeichnet Menschen und nicht eine Ideologie“, so die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, in einem heute veröffentlichten Memorandum, in dem sie die polnischen Behörden auffordert, die aktuellen Negativtendenzen umzukehren, die sich gegen lesbische, schwule und bisexuelle Menschen, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) und LGBTI-Aktivistinnen und -Aktivisten in dem Land richten. Das Memorandum beruht auf der Arbeit der Menschenrechtskommissarin zum Schutz der Grundrechte von LGBTI-Personen in Europa und wurde erstellt, nachdem zwischen dem 12. und 23. Oktober 2020 Online-Konsultationen mit polnischen Behörden, Menschenrechtsinstitutionen und Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Rechte von LGBTI-Personen einsetzen, stattfanden.

Die Kommissarin ist tief besorgt über den spürbaren Anstieg hasserfüllter Äußerungen und die Verbreitung homophober Rhetorik durch Vertreterinnen und Vertreter staatlicher Stellen und andere einflussreiche Einrichtungen und Akteure der Gesellschaft in Polen. „Hass und Entmenschlichung wirken sich nicht nur auf die Opfer aus, sondern auch auf das Wohl der Gesellschaft. Sie signalisieren soziale Ausgrenzung und bedrohen den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, erklärt Mijatović. Sie fordert die staatlichen Stellen, die Politik und die Meinungsbildnerinnen und -bildner in Polen dringend dazu auf, keine Hassrede und keine Rhetorik, die LGBTI-Personen stigmatisiert, zu verbreiten und derartige Handlungen und Äußerungen mit Nachdruck zu verurteilen, auch vonseiten einer Privatperson. Polen muss der Menschenrechtskommissarin zufolge außerdem sicherstellen, dass Hassrede und Hassverbrechen, die durch die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsmerkmale motiviert sind, nach dem Gesetz und in der Praxis angemessen sanktioniert werden, insbesondere durch die Anerkennung diesbezüglicher Vorurteile als erschwerenden Umstand bei Hassverbrechen.

Besonders bestürzt war die Kommissarin aufgrund der Anti-LGBT-Erklärungen und -Chartas, die zahlreiche polnische Kommunen verabschiedet haben, und aufgrund mehrerer Fälle öffentlicher Unterstützung für homophobe Projekte und Initiativen. Ihrer Ansicht nach senden diese Vorgänge ein äußerst beunruhigendes Zeichen staatlicher Billigung von Hass, Intoleranz und Ausgrenzung, wodurch letztendlich zu derartigem Verhalten aufgestachelt wird. Mijatović unterstreicht, dass alle Menschen gleich sind und gleich behandelt werden müssen, und fordert die Rücknahme der Anti-LGBT-Erklärungen und -Chartas. Die polnische Regierung muss laut der Menschenrechtskommissarin gewährleisten, dass Initiativen, die direkt oder indirekt Hass und Intoleranz gegen LGBTI-Personen fördern, keine öffentliche Unterstützung erhalten. Ebenso ruft sie dazu auf, mehrere gegen LGBTI-Personen gerichtete Gesetzesentwürfe, die derzeit vom polnischen Parlament untersucht werden, abzulehnen.


 Website der Menschenrechtskommissarin [EN]

Menschenrechtskommissarin Strassburg 3. Dezember 2020
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