Zurück Polen: Antifolterkomitee besonders beunruhigt über geringe Zellengröße und fehlenden Rechtszugang für Untersuchungshäftlinge

Polen: Antifolterkomitee besonders beunruhigt über geringe Zellengröße und fehlenden Rechtszugang für Untersuchungshäftlinge

In einem neuen Bericht über Polen stellt das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) des Europarates unter anderem Probleme im Hinblick auf fehlende juristische Unterstützung und Zellengrößen unterhalb der Norm fest.

Aus dem Bericht geht hervor, dass die meisten Personen, denen von der Polizei die Freiheit entzogen wurde, bestätigten, dass sie korrekt behandelt wurden. Gleichwohl seien gegenüber der Delegation einige Beschwerden wegen übermäßiger Gewaltanwendung während der Festnahme erhoben worden. In dem Bericht wird außerdem darauf hingewiesen, dass drei Grundrechte (das Recht inhaftierter Personen, einer dritten Person ihre Inhaftierung mitzuteilen sowie Zugang zu einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin und einem Arzt/einer Ärztin zu erhalten) in der Regel nicht von Beginn des Freiheitsentzugs an wirksam sind.

Der Bericht, der auf einen Besuch in Polen vom 21. März bis 1. April 2022 folgt, gibt auch Anlass zu Bedenken hinsichtlich der „Fortdauer der schädlichen Praxis“ – die bereits während eines früheren Besuchs im Jahr 2019 beobachtete wurde –, den Zugang von Untersuchungshäftlingen zu juristischer Unterstützung einzuschränken, sei es persönlich oder per Telefon. „Besonders paradox (und etwas absurd)“ ist die Situation laut dem Bericht im Fall von Untersuchungshäftlingen, welche die Gewährung von kostenloser juristischer Unterstützung beantragt haben (und deren Anträgen stattgegeben wurde), doch tatsächlich derartige Unterstützung nicht in Anspruch nehmen konnten, weil es nicht möglich war, ihren amtlich bestellten Rechtsanwalt oder ihre Rechtsanwältin zu kontaktieren. Das CPT ruft die polnischen Behörden dazu auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um diesen inakzeptablen Zustand zu beheben.

Darüber hinaus bedauert das CPT, „dass trotz seiner seit Langem bestehenden Empfehlungen die offizielle Mindestnorm von 3 m² Lebensraum pro Häftling (Sanitäreinrichtungen ausgenommen) weiterhin unverändert geblieben ist“. Folglich werden die polnischen Behörden in dem Bericht aufgefordert, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen „dringend zu ändern“, um die Mindestnorm für den Lebensraum pro Häftling auf mindestens 4 m² in Gemeinschaftszellen (ohne die Fläche der in der Zelle eingebauten Sanitäreinrichtungen) und 6 m² in Einzelzellen zu erhöhen. Die offizielle Kapazität aller Strafvollzugsanstalten sollte dementsprechend ebenfalls überprüft werden.


 Pressemitteilung
Polen: Antifolterkomitee besonders beunruhigt über geringe Zellengröße und fehlenden Rechtszugang für Untersuchungshäftlinge [EN]


 Zusammenfassung des Berichts – Stellungnahme der Regierung [EN]


 Polen und das CPT [EN]

Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) Straßburg 22. Februar 2024
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