Zurück Stromabschaltung in Madrider Slums: Europäischer Ausschuss für soziale Rechte kommt zu dem Schluss, dass Energiearmut gegen die Sozialcharta verstößt

Stromabschaltung in Madrider Slums: Europäischer Ausschuss für soziale Rechte kommt zu dem Schluss, dass Energiearmut gegen die Sozialcharta verstößt

Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) kommt in einer neuen Entscheidung über die Begründetheit einer von mehreren Nichtregierungsorganisationen eingereichten Kollektivbeschwerde über die Folgen von Stromabschaltungen in zwei Gebieten des Slums Cañada Real Galiana in Madrid zu dem Schluss, dass Spanien gegen mehrere Bestimmungen der Revidierten Europäischen Sozialcharta (die „Charta“) verstoßen hat.

Die Entscheidung ist aufgrund ihrer eingehenden Analyse der Beziehung zwischen Menschenrechten und dem Zugang zu Energie im Hinblick auf die internationalen Menschenrechtsnormen bahnbrechend. Der Ausschuss stellt klar, dass Menschen, um ihre Rechte auf Wohnen, Gesundheit und Bildung gemäß der Europäischen Sozialcharta wahrnehmen zu können, „einen stabilen, konstanten und sicheren Zugang zu ausreichender Energie“ haben müssen. Dies sei von grundlegender Bedeutung für Kinder, Familien, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, die im Rahmen der Charta einen erweiterten Schutz ihrer Rechte genießen.

In seiner Entscheidung vertritt der Ausschuss die Ansicht, dass Staaten, wenn sie sich dafür entscheiden, Energie über private Unternehmen zu liefern, ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht an diese Unternehmen „auslagern“ dürfen. Die Gewährleistung der Rechte der Charta bleibe in der Verantwortung des Staates.

Wenn Menschen unregelmäßigen Zugang oder über einen längeren Zeitraum überhaupt keinen Zugang zu Energie haben, befänden sie sich „in Energiearmut“ – eine Situation, die ernsthafte Bedenken hinsichtlich des in der Charta verankerten Rechts auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung aufwerfe.

Eingereicht wurde die Beschwerde 2022 von Defence for Children International (DCI), dem Europäischen Verband der nationalen Vereinigungen im Bereich der Obdachlosenhilfe (FEANTSA), Magistrats Européens pour la Démocratie et les Libertés (MEDEL), der Gewerkschaft Confederación Sindical de Comisiones Obreras (CCOO) und der Bewegung ATD Vierte Welt.

Die beschwerdeführenden Organisationen machten geltend, dass die Stromabschaltungen, die im Oktober 2020 begannen und noch immer andauern, Teile des Slums Cañada Real Galiana beträfen, was schwerwiegende negative Auswirkungen auf das Leben von mindestens 4.500 Bewohnern, darunter etwa 1.800 Kinder, habe. In der Beschwerde heißt es, dass die Situation einen Verstoß gegen mehrere Bestimmungen der Charta darstelle.

Europäischer Ausschuss für soziale Rechte Strassburg 26. Februar 2025
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