„Es ist für die Türkei und Europa zwingend erforderlich, dass die Europäische Menschenrechtskonvention ((ECHR) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Grundlage für die Verfahrensgarantien für all jene bilden, die entlassen wurden oder im Gefängnis sind.
Die Kommission, die in der Türkei eingesetzt wird, um die Fälle von Entlassenen, von Organisationen, Schulen und Nachrichtenagenturen, die geschlossen wurden, sowie von Privateigentum, das konfisziert wurde, zu begutachten, muss unabhängig und auf der Grundlage der EMRK arbeiten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird, wenn er Beschwerden erhält, entscheiden, ob dies ein angemessener innerstaatlicher Rechtsbehelf ist. Die Fälle von Journalisten und Abgeordneten, die sich in Untersuchungshaft befinden, werden vor ordentlichen türkischen Gerichten verhandelt. Doch auch diese Personen haben das Recht, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzulegen. Dieser wird untersuchen, ob die türkischen Gerichte im Einklang mit der EMRK geurteilt haben.
Die Lage dieser Menschen ist bedenklich, da sie sich seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft befinden.
Wenn ihre Fälle nicht bald vor dem türkischen Verfassungsgerichtshof verhandelt werden, wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wahrscheinlich prüfen, ob es sich um einen wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelf handelt, und einfach mit der Behandlung ihrer Beschwerden beginnen.“
Siehe auch:
Die Türkei und der Europarat