„Die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen und die diesbezüglichen Rechte sind Menschenrechte. Unglücklicherweise spiegeln jedoch Gesetze, politische Maßnahmen und Praktiken letztlich die bestehenden Geschlechterstereotype und Ungleichheiten wider, weshalb diese Rechte den Frauen in Europa weiterhin verwehrt oder nur eingeschränkt zuerkannt werden. Die Staaten müssen diese Verstöße anerkennen und bekämpfen und sich entschieden zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in diesem wesentlichen Aspekt bekennen“, so der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, bei der Veröffentlichung eines Berichts zu diesem Thema.
Der Bericht enthält einen Überblick über die Verpflichtungen der Staaten aufgrund der internationalen und europäischen Menschenrechtsnormen auf dem Gebiet der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte von Frauen. Er führt zudem Beispiele von Mängeln an, derer sich die europäischen Staaten annehmen müssen, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Leben, Gesundheit, Achtung des Privatlebens und Nichtdiskriminierung sowie auf das Verbot von Folter und Misshandlung und mit besonderem Augenmerk auf Sexualerziehung, moderner Verhütung, sicheren und legalen Abtreibungsmöglichkeiten und hochwertiger medizinischer Betreuung von Schwangeren und Müttern.