„Die Lebenswirklichkeit von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern in ganz Europa gibt Anlass zu ernsthaften menschenrechtlichen Bedenken. Ich rufe daher dazu auf, einen entschieden menschenrechtsbasierten Ansatz auf die Sexarbeit anzuwenden, in dessen Mittelpunkt der wirksame Schutz der Rechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern steht, der ihrer Sicherheit, ihrer Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit und ihrer körperlichen Autonomie Vorrang einräumt und der Stereotypen und falschen Vorstellungen entgegenwirkt“, erklärt die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, anlässlich der Veröffentlichung ihres aktuellen Menschenrechtskommentars.
„Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter haben wie alle Menschen ein Recht auf Schutz vor Diskriminierung aufgrund ihres Berufs und müssen unabhängig von ihrer Berufswahl gleichen Zugang zu grundlegenden Menschenrechten, Dienstleistungen und Rechtsschutzmechanismen haben.“ (weiter)