Das Ministerkomitee des Europarates hat eine Empfehlung verabschiedet, die seinen 46 Mitgliedsstaaten Leitlinien zum Schutz von Zeugen und Hinweisgebern in der Justiz an die Hand gibt, und darauf abzielt, die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich zu stärken.
Der Text, mit dem eine im Jahr 2005 zum selben Thema verabschiedete Empfehlung aktualisiert wird, befasst sich mit neuen Entwicklungen und Herausforderungen, die beim Schutz von Zeugen und Hinweisgebern in der Justiz zutage getreten sind. Dazu zählen die Herausforderungen bei ihrem Schutz, die sich aus der weitverbreiteten Nutzung Sozialer Medien und neuer Technologien ergeben, darunter biometrische Authentifizierungstechnologien wie Gesichtserkennungssysteme.
Die Empfehlung sieht 33 Grundsätze vor, die verschiedene Aspekte des Schutzes von Zeugen und Hinweisgebern in der Justiz zum Gegenstand haben, insbesondere Schutzmaßnahmen und -programme, wobei den Erfahrungen und bewährten Praktiken der Mitgliedsstaaten Rechnung getragen wird. Sie soll auch neue Entwicklungen im Bereich der Kriminalität wie neue Formen von gewalttätigem Extremismus und ausländische Terrorkämpfer sowie vielfältigere Gesellschaften berücksichtigen, in denen kriminelle Gruppen mitunter entlang ethnischer, politischer oder religiöser Trennlinien organisiert sind.