Der Europarat hat zwei neue Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) zu Bosnien und Herzegowina sowie Georgien veröffentlicht.
In seiner Stellungnahme zu Bosnien und Herzegowina fordert der Ausschuss das Land nachdrücklich auf, den alarmierenden Entwicklungen und anhaltenden Schwierigkeiten entgegenzuwirken, mit denen die 17 registrierten nationalen Minderheiten des Landes konfrontiert sind (siehe die Zusammenfassung der Stellungnahme auf Bosnisch und die Kommentare der Regierung). Der Ausschuss stellt fest, dass die Gesellschaft nach wie vor ethnisch tief gespalten ist, was die politische und rhetorische Feindseligkeit zwischen den drei konstituierenden Volksgruppen (Bosniaken, Serben und Kroaten) verschärft.
Diese Spaltung behindere den Fortschritt des gesamten Landes, auch den der nationalen Minderheiten, deren Verbände seit 2020 keine öffentlichen Gelder mehr erhalten, weil die Behörden nicht in der Lage waren, einen Haushalt zu verabschieden. Angehörige nationaler Minderheiten würden bei der Teilnahme am politischen Leben und der Ausübung öffentlicher Ämter weiterhin diskriminiert, und wichtige Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte würden weiterhin nicht umgesetzt. Diese Umstände hätten das Vertrauen der Öffentlichkeit in die demokratischen Institutionen und die Regierungsführung untergraben, eine Situation, die durch die Nichtvollstreckung von Urteilen innerstaatlicher Gerichte noch verschlimmert werde.
In Bezug auf Georgien stellt der Beratende Ausschuss in seiner Stellungnahme fest, dass ein allgemein günstiges Klima für den Schutz von Minderheitenrechten herrscht, die Behörden allerdings ein Klima des gegenseitigen Respekts und des Dialogs zwischen allen Menschen in der Gesellschaft stärker fördern sollten (siehe die Zusammenfassung der Stellungnahme auf Georgisch und die Kommentare der Regierung). Der Beratende Ausschuss stellte mehrere positive Entwicklungen fest. Das Mandat der Ombudsperson sei erheblich gestärkt worden: Sie sei nun befugt, von Privatpersonen Informationen anzufordern und Beschwerden über Verwaltungsverfahren zu bearbeiten.
Die Behörden hätten die Empfehlung des Beratenden Ausschusses bezüglich der Höhe der Miete für die Räumlichkeiten des Sitzes der Ombudsperson gebührend berücksichtigt und es würden offensichtliche Anstrengungen unternommen, um die Rechtsvorschriften gegen rassistisch motivierte Diskriminierung umzusetzen. Außerdem seien spezifische Maßnahmen ergriffen worden, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern. Dennoch und trotz der bemerkenswerten Förderung der Kultur und Identität von Angehörigen nationaler Minderheiten werde der Beitrag der Minderheitenkulturen zum kulturellen Erbe Georgiens von der übrigen Bevölkerung nicht ausreichend anerkannt. Es bedürfe einer dauerhaften Finanzierung, auch für die Instandhaltung oder Restaurierung von Kulturerbedenkmälern, sowie der Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, wobei den kleineren Minderheiten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden müsse.