Zurück Schutz nationaler Minderheiten in Bulgarien und Montenegro: Sachverständigenausschuss veröffentlicht neue Stellungnahmen

Schutz nationaler Minderheiten in Bulgarien und Montenegro: Sachverständigenausschuss veröffentlicht neue Stellungnahmen

Der Beratende Ausschuss des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten hat zwei neue Stellungnahmen veröffentlicht, in denen er die Entwicklung der Situation nationaler Minderheiten in Bulgarien und Montenegro bewertet und Empfehlungen an die Behörden der beiden Länder ausspricht.

In Bezug auf Bulgarien stellte der Beratende Ausschuss fest, dass trotz einiger positiver Entwicklungen der vergangenen vier Jahre im Bereich der Gesetzgebung, des Zugangs zur Gesundheitsversorgung und der Bildung bei der Umsetzung der früheren Empfehlungen zur Gewährleistung des wirksamen Zugangs zu den Minderheitenrechten keine ausreichenden Fortschritte erzielt wurden. Der Ausschuss richtet daher Empfehlungen an die bulgarischen Behörden, die Kulturen und Sprachen der nationalen Minderheiten zu fördern, das Vertrauen und die gegenseitige Achtung zu stärken und die Lage der Roma-Minderheit zu verbessern. Siehe auch die Zusammenfassung der Stellungnahme auf Bulgarisch.

Trotz erheblicher politischer und gesellschaftlicher Unruhen in den vergangenen fünf Jahren in Montenegro bleibt das Land den Minderheitenrechten verpflichtet, definiert es sich durch seine Vielfalt und seinen Interkulturalismus und setzt sich auch unter schwierigen gesellschaftlichen Bedingungen weiterhin aktiv für die Förderung der Kulturen, Identitäten und die Beteiligung der nationalen Minderheiten ein, so die Einschätzung des Beratenden Ausschusses. Es bedürfe jedoch echter Anstrengungen, um die in den vergangenen Jahren erschütterten interethnischen Beziehungen zu stabilisieren und zu verbessern. Siehe die Zusammenfassung der Stellungnahme auf Montenegrinisch.

Die Stellungnahmen wurden gemeinsam mit Kommentaren der jeweiligen Regierungen veröffentlicht.

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist der umfassendste europäische Vertrag im Bereich des Schutzes der Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten angehören. Es handelt sich um das erste rechtsverbindliche multilaterale Instrument, das dem weltweiten Schutz nationaler Minderheiten gewidmet ist. Seine Umsetzung wird von einem Beratenden Ausschuss überwacht, der sich aus unabhängigen Sachverständigen zusammensetzt. Der Vertrag trat am 1. Februar 1998 in Kraft und gilt heute in 38 Staaten.


 Pressemitteilung
Bulgarien: Fortschritte bei der Gewährleistung des Zugangs zu Minderheitenrechten laut Sachverständigenausschuss des Europarates weiterhin unzureichend, weitere Anstrengungen nötig [EN]


 Pressemitteilung
Montenegro bleibt Minderheitenrechten verpflichtet, doch laut Sachverständigenorgan des Europarates weitere Anstrengungen zur Verbesserung der interethnischen Beziehungen nötig [EN]

Beratender Ausschuss des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten Straßburg 10. oktober 2024
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