Zurück Schutz nationaler Minderheiten in Spanien: Fortschritt hinsichtlich Roma, doch Gesetze gegen Diskriminierung nötig

Schutz nationaler Minderheiten in Spanien: Fortschritt hinsichtlich Roma, doch Gesetze gegen Diskriminierung nötig

Der Beratende Ausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) hat eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er bewertet, inwieweit Spanien seine Verpflichtungen gegenüber den spanischen Roma gemäß dem Rahmenübereinkommen erfüllt. Darin erkennt der Beratende Ausschuss an, dass das Land bei der sozialen Absicherung und der Gleichstellung der Roma Fortschritte erzielt hat, etwa in den Bereichen Bildung und Wohnen, gleichzeitig formuliert er mehrere Empfehlungen, um Diskriminierung und Stereotype zu bekämpfen und bestimmte Mängel zu beheben (siehe auch die Zusammenfassung der Stellungnahme und wichtigsten Empfehlungen auf Spanisch).

Der Stellungnahme zufolge war Spanien weiterhin bestrebt, die Gleichstellung der Roma durch gezielte Maßnahmen und Programme gegen soziale Ausgrenzung zu fördern. Das Ausmaß der Integration der spanischen Roma sowie das ihnen gegenüber herrschende Klima der Toleranz in der Gesellschaft und im politischen Diskurs seien insgesamt zufriedenstellend, so die Stellungnahme. Erheblicher Fortschritt war im Laufe des Berichtzeitraums ohne Zweifel im Hinblick auf die schulischen Leistungen und die Anwesenheitsquote in der Schule, auf die Gesundheitsversorgung und die Umsiedlungsmaßnahmen in mehreren Regionen des Landes sowie auf die Beziehungen zwischen der Polizei und den Roma zu verzeichnen. Allerdings betont der Beratende Ausschuss, dass es in bestimmten Bereichen wie Bildung, Vergabe von Mietwohnungen und Beschäftigung auf kommunaler und regionaler Ebene weiterhin zu Diskriminierung kommt. Die Behörden werden dringend aufgefordert, die Schulpflicht bis zum Alter von 16 Jahren durchzusetzen und Programme umzusetzen, durch die den Roma gezielt würdige und angemessene Wohnungen angeboten und so die in manchen Autonomen Gemeinschaften weiterhin bestehenden Elendssiedlungen beseitigt werden.

Der Beratende Ausschuss unterstreicht den Mangel an umfassender Antidiskriminierungsgesetzgebung und nimmt die Absichtserklärung der Behörden zur Kenntnis, diesbezügliche Gesetze in naher Zukunft zu verabschieden. Antiziganismus werde als besondere Spielart von Rassismus von den spanischen Behörden und der Zivilgesellschaft zwar weitgehend erkannt, so der Beratende Ausschuss, und es sei begrüßenswert, dass er als diskriminierendes Vorurteil bei der Datenerfassung der Polizei seit Kurzem anerkannt wird; gleichwohl sollten die Behörden dringend Artikel 22.4 des Strafgesetzbuches ändern und Antiziganismus als einen erschwerenden Umstand berücksichtigen.

Die Stellungnahme wurde gemeinsam mit der Antwort der spanischen Regierung veröffentlicht.


Pressemitteilung
Schutz nationaler Minderheiten in Spanien: Fortschritt bei sozialer Absicherung und Gleichstellung der Roma, doch umfassende Gesetze gegen Diskriminierung nötig [EN]

Beratender Ausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) Straßburg 15. Oktober 2020
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