Fünf Staaten haben heute ein neues Protokoll gezeichnet, das darauf abzielt, den europäischen Rechtsrahmen für die Überstellung verurteilter Personen zu modernisieren und zu verbessern.
Österreich, Bulgarien, Luxemburg, Norwegen und die Schweiz waren die ersten, die diesen neuen Vertrag zeichneten, der das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen ändert und den Entwicklungen in der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich seit seinem Inkrafttreten im Juni 2000 Rechnung trägt.
Der Vertrag wurde im Beisein der Stellvertretenden Generalsekretärin des Europarats, Gabriella Battaini-Dragoni, in einer Zeremonie in Straßburg zur Zeichnung aufgelegt.
Das neue Protokoll dient der Schaffung von Vorschriften für die Übertragung der Vollstreckung von Urteilen, in Fällen, in denen eine verurteilte Person den Urteilsstaat verlassen hat, bevor die Strafe vollständig vollstreckt wurde und sich in dem Staat aufhält, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.
Darüber hinaus legt das Zusatzprotokoll die Regeln fest, die für verurteilte Personen gelten würden, die ausgewiesen oder abgeschoben werden, nachdem sie ihre Strafe verbüßt haben. Mit dem Vertrag sollen derart Überstellungen begünstigt werden, denn er könne die Rehabilitation dieser Personen fördern, da sie sich nach Verbüßen der Strafe nicht mehr in dem vollstreckenden Land aufhalten dürften. Der Beschluss kann von beiden Staaten gefasst werden, nachdem die betroffene Person angehört wurde.