Zurück Zurückweisungen und Gewalt gegen Flüchtlinge an der Grenze müssen enden

Zurückweisungen und Gewalt gegen Flüchtlinge an der Grenze müssen enden

„Am Weltflüchtlingstag, den wir am 20. Juni begehen, steht das Leid im Mittelpunkt, das Menschen auf der Flucht erdulden müssen. Ich zolle den Flüchtlingen meine Anerkennung für die Widerstandskraft, die sie unter Beweis stellen, und bekräftige erneut meine Forderung, sie zu schützen und ihre Rechte zu achten“, erklärte heute die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, im Vorfeld des Weltflüchtlingstag. „Allzu oft bürden viele Staaten, an die sie sich auf der Suche nach Schutz wenden, den Flüchtenden mit Vorsatz weitere Belastungen auf, auch in Europa. Das ist unmenschlich und muss aufhören.

Die Regierungsbehörden sollten zunächst den eklatantesten Verstößen gegen die Rechte der Flüchtlinge entgegentreten. Ein Paradebeispiel dafür sind die Zurückweisungen an der Grenze (‚Refoulements‘), die immer alltäglicher werden und in ganz Europa mit immer größerer Gewalt verbunden sind. Die rechtswidrige Praxis des Refoulements enthält den Menschen auf der Flucht nicht nur die Möglichkeit vor, Asyl zu beantragen; sie untergräbt auch die Grundlage der internationalen Menschenrechtsnormen, die den Schutz von Flüchtlingen gewährleisten.

Viel zu häufig kommt es vor, dass eine europäische Regierung Refoulements zu rechtfertigen versucht, indem sie sich auf das gemeinsame Interesse am ‚Schutz der Grenzen Europas‘ beruft. Nicht selten erheben andere Regierungen keinen Einwand, wenn glaubhafte Beweise für Zurückweisungen vorgebracht werden. Schlimmer noch: Manche Regierungsverantwortliche tolerieren oder begrüßen gar die groben Grenzschutzmethoden anderer Länder. So legitimieren europäische Regierungen Handlungen, die nicht nur die Menschenrechte und die Würde der Zurückgewiesenen verletzen, sondern auch gegen die Werte und Grundsätze verstoßen, auf denen Europa aufbaut.

Ebenso wie die Rechte von Flüchtlingen und Migrant/inn/en gefährden Zurückweisungen und Gewalt an der Grenze die Rechte der Bevölkerung in den Staaten Europas. Wenn ungesetzliche und gewaltsame Handlungen der Polizei und anderer Strafverfolgungsbehörden ungestraft stattfinden können, wird deren Rechenschaftsplicht geschwächt, wodurch unter Umständen der Schutz aller Einwohnerinnen und Einwohner beeinträchtigt ist. Die Straflosigkeit für illegale Taten der Polizei missachtet den Grundsatz, dass alle Menschen gleich an Rechten und Würde sind, und untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Institutionen.

Darum rufe ich alle Mitgliedsstaaten des Europarates auf, ihre Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen einzuhalten und Refoulements und Gewalt an ihren Grenzen zu beenden, aber auch von den Verantwortlichen anderer Länder Rechenschaft zu fordern, wenn sie Flüchtlinge und ihre Rechte nicht achten. Außerdem fordere ich die Mitgliedsstaaten auf, sicherzustellen, dass ihre nationalen Menschenrechtsinstitutionen in der Lage sind, die Situation von Flüchtlingen und Migrant/inn/en an der Grenze zu überwachen und darüber zu berichten, und rufe sie eindringlich dazu auf, die Empfehlungen dieser Institutionen umzusetzen. Zudem muss jeder mutmaßliche Fall von Gewalt oder Rassismus an der Grenze wirksam untersucht werden, besonders wenn Strafverfolgungsbehörden beteiligt sind.

Der Schutz der Menschenrechte und der Würde von Flüchtlingen ist nicht nur eine Option, sondern eine moralische und rechtliche Verpflichtung, die jeder Mitgliedsstaat achten muss.“

Menschenrechtskommissarin Straßburg 19. Juni 2020
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