Ab heute können Personen, deren enge Familienangehörige aufgrund der groß angelegten russischen Invasion in der Ukraine vermisst werden, beim Schadensregister im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine (dem Register) Entschädigungsanträge in der Kategorie A2.2 einreichen. Die Einführung dieser Kategorie ermöglicht es Personen, die in Ungewissheit über das Schicksal ihrer Angehörigen gelebt haben, eine Entschädigung für ihren seelischen Schmerz und ihre Ängste zu beantragen.
Eltern, Kinder, Ehegatten und Lebenspartner von Personen, die aufgrund der russischen Aggression gegen die Ukraine am oder nach dem 24. Februar 2022 verschwunden sind, können beim Register Ansprüche geltend machen. Auch andere Familienangehörige können einen Antrag in dieser Kategorie stellen, wenn sie gemäß dem Antragsformular und den Bestimmungen für die Kategorie A2.2 enge Beziehungen und ein Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem vermissten Angehörigen nachweisen können.
Zu den aktuellen Entwicklungen äußerte sich der Exekutivdirektor des Registers, Markijan Kljutschkowskyj, wie folgt:
„Die Einführung der Antragskategorie A2.2 ist ein entscheidender Schritt zur Anerkennung des unermesslichen Leids der Familien der Personen, die aufgrund der russischen Aggression vermisst werden. Die Ungewissheit und die Angst, die durch die Unwissenheit über das Schicksal eines geliebten Menschen ausgelöst werden, sind eine große Belastung, und obgleich keine Entschädigung diesen Schmerz auslöschen kann, bietet dieses Verfahren einen Weg zur Anerkennung und Wiedergutmachung. Das Register setzt sich weiterhin dafür ein, dass die von dieser Tragödie Betroffenen Zugang zu einem Entschädigungsmechanismus haben, bei dem die Opfer in den Mittelpunkt des Handelns gestellt werden sollen.“
Antragskategorie A2.2
Die Kategorie A2.2 betrifft Ansprüche im Zusammenhang mit seelischem Schmerz und Ängsten, die durch das Verschwinden eines nahestehenden Familienmitglieds am oder nach dem 24. Februar 2022 im Hoheitsgebiet der Ukraine aufgrund der russischen Aggression gegen die Ukraine verursacht wurden.
Die Antragsteller müssen Angaben zu ihrer Identität, der Identität der vermissten Person, ihrer Beziehung zu dieser Person und dem Ereignis, das zum Verschwinden geführt hat, machen.
Bis auf Weiteres können Ansprüche nur für Personen geltend gemacht werden, die im ukrainischen Nationalen Register der unter besonderen Umständen vermissten Personen offiziell als vermisst gemeldet sind.
Die Kategorie A2.2 ist die dritte Kategorie, die für die Einreichung von Anträgen beim Register geöffnet wurde; weitere Kategorien sollen bald folgen.
Modalitäten für die Einreichung von Anträgen
Anträge beim Register können über das Diia-Webportal eingereicht werden. Diia besteht aus einer mobilen Anwendung und einem Portal, die von der ukrainischen Regierung entwickelt wurden und einen einfachen, praktischen und sicheren Online-Zugang zu digitalen Dokumenten und öffentlichen Dienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen in der Ukraine bieten.
Alle relevanten Informationen für die Kategorie A2.2, einschließlich des Antragsformulars und der entsprechenden Bestimmungen, der FAQs und der praktischen Anweisungen für die Antragstellung, sind auf der Website des Registers auf Englisch und Ukrainisch verfügbar.
Ab heute können Personen, deren enge Familienangehörige aufgrund der groß angelegten russischen Invasion in der Ukraine vermisst werden, beim Schadensregister im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine (dem Register) Entschädigungsanträge in der Kategorie A2.2 einreichen. Die Einführung dieser Kategorie ermöglicht es Personen, die in Ungewissheit über das Schicksal ihrer Angehörigen gelebt haben, eine Entschädigung für ihren seelischen Schmerz und ihre Ängste zu beantragen.
Eltern, Kinder, Ehegatten und Lebenspartner von Personen, die aufgrund der russischen Aggression gegen die Ukraine am oder nach dem 24. Februar 2022 verschwunden sind, können beim Register Ansprüche geltend machen. Auch andere Familienangehörige können einen Antrag in dieser Kategorie stellen, wenn sie gemäß dem Antragsformular und den Bestimmungen für die Kategorie A2.2 enge Beziehungen und ein Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem vermissten Angehörigen nachweisen können.
Zu den aktuellen Entwicklungen äußerte sich der Exekutivdirektor des Registers, Markijan Kljutschkowskyj, wie folgt:
„Die Einführung der Antragskategorie A2.2 ist ein entscheidender Schritt zur Anerkennung des unermesslichen Leids der Familien der Personen, die aufgrund der russischen Aggression vermisst werden. Die Ungewissheit und die Angst, die durch die Unwissenheit über das Schicksal eines geliebten Menschen ausgelöst werden, sind eine große Belastung, und obgleich keine Entschädigung diesen Schmerz auslöschen kann, bietet dieses Verfahren einen Weg zur Anerkennung und Wiedergutmachung. Das Register setzt sich weiterhin dafür ein, dass die von dieser Tragödie Betroffenen Zugang zu einem Entschädigungsmechanismus haben, bei dem die Opfer in den Mittelpunkt des Handelns gestellt werden sollen.“
Antragskategorie A2.2
Die Kategorie A2.2 betrifft Ansprüche im Zusammenhang mit seelischem Schmerz und Ängsten, die durch das Verschwinden eines nahestehenden Familienmitglieds am oder nach dem 24. Februar 2022 im Hoheitsgebiet der Ukraine aufgrund der russischen Aggression gegen die Ukraine verursacht wurden.
Die Antragsteller müssen Angaben zu ihrer Identität, der Identität der vermissten Person, ihrer Beziehung zu dieser Person und dem Ereignis, das zum Verschwinden geführt hat, machen.
Bis auf Weiteres können Ansprüche nur für Personen geltend gemacht werden, die im ukrainischen Nationalen Register der unter besonderen Umständen vermissten Personen offiziell als vermisst gemeldet sind.
Die Kategorie A2.2 ist die dritte Kategorie, die für die Einreichung von Anträgen beim Register geöffnet wurde; weitere Kategorien sollen bald folgen.
Modalitäten für die Einreichung von Anträgen
Anträge beim Register können über das Diia-Webportal eingereicht werden. Diia besteht aus einer mobilen Anwendung und einem Portal, die von der ukrainischen Regierung entwickelt wurden und einen einfachen, praktischen und sicheren Online-Zugang zu digitalen Dokumenten und öffentlichen Dienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen in der Ukraine bieten.
Alle relevanten Informationen für die Kategorie A2.2, einschließlich des Antragsformulars und der entsprechenden Bestimmungen, der FAQs und der praktischen Anweisungen für die Antragstellung, sind auf der Website des Registers auf Englisch und Ukrainisch verfügbar.
Dossier: Russlands Krieg gegen die Ukraine