Zu viele Angehörige ethnischer Minderheiten und Menschen mit Migrationshintergrund haben immer noch keinen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt. In einer gemeinsamen Erklärung zum heutigen internationalen Tag zur Beseitigung der Rassendiskriminierung beklagten die Leiterinnen und Leiter dreier europäischer Menschenrechtsinstitutionen diese Situation, die ungeachtet der seit Jahrzehnten geltenden Gesetze gegen Rassendiskriminierung und für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt fortbesteht.
Michael O’Flaherty, Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), Jean-Paul Lehners, Präsident der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarats, und Ingibjörg Sólrún Gísladóttir, Direktorin des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR), betonten, dass Veränderungen vorgenommen werden müssen, um für alle Menschen in ganz Europa die Wahrung der grundlegenden Menschenrechte in gleichem Maße sicherzustellen. Sie riefen dazu auf, die internationalen und nationalen Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung durchzusetzen, unter anderem durch härtere Sanktionen, und die Arbeitspraktiken weiterzuentwickeln, um die Vielfalt zu fördern, die Europa benötigt, damit es in der heutigen globalen Wirtschaft nicht den Anschluss verliert.
„Jedwede Form von Rassismus ist für die Schaffung einer gerechten, gleichberechtigten und rechtsstaatlichen Gesellschaft schädlich“, erklärte der Direktor der FRA, O’Flaherty. „Die Gesetze sind zwar da, aber oft wirkungslos. Wir müssen unseren politischen Strategien und Verfahren stärken, um die Hindernisse abzubauen, die Angehörigen ethnischer Minderheiten im Wege stehen, wenn sie ihr Grundrecht auf Arbeit wahrnehmen möchten.“
Er verwies auf eine aktuelle Erhebung der FRA über Minderheiten, Migrantinnen und Migranten, die das Ausmaß des Problems deutlich macht. Nahezu ein Drittel der Teilnehmenden berichtete, bei der Arbeitssuche diskriminiert worden zu sein. Die Hälfte dieser Betroffenen sah den Grund dafür in ihrer Hautfarbe oder ihrem Aussehen, während ein Drittel die Diskriminierung auf ihren Namen zurückführte.
„Der Zugang zu Beschäftigung ist ein Schlüssel zur erfolgreichen und dauerhaften Inklusion aller Menschen in die Gesellschaft“, unterstrich Jean-Paul Lehners, Präsident der ECRI. „Mit ihren Empfehlungen an die Mitgliedstaaten des Europarates möchten wir alle Interessengruppen motivieren, sich der Vielfalt weiter zu öffnen und eine inklusive Arbeitskultur zu schaffen. Davon werden beide Seiten profitieren – die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch ein verbessertes Arbeitsumfeld und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von besseren Arbeitsergebnissen. Gleichzeitig bemühen wir uns aktiv darum, neuen Diskriminierungsrisiken entgegenzuwirken, die sich aus der Nutzung neuer Technologien wie z. B. der künstlichen Intelligenz ergeben können.“
„Viel zu häufig werden die ethnische Zugehörigkeit eines Menschen oder seine Hautfarbe zum Anlass für Diskriminierung genommen, so dass die Betroffenen keinen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und keine Chancengleichheit am Arbeitsplatz haben“, fügt BDIMR-Direktorin Ingibjörg Sólrún Gísladóttir hinzu. „Roma und Sinti, die größte ethnische Minderheit in Europa, werden bei der Arbeitssuche in hohem Maße diskriminiert. Dies ist ein wesentlicher Faktor, der zur wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Ausgrenzung dieser Menschen beiträgt. Die Regierungen müssen konkrete Anstrengungen unternehmen, um Diskriminierung gegen Roma und gegen alle anderen Gruppen entgegenzutreten.“
Ingibjörg Sólrún Gísladóttir hob hervor, dass alle Teilnehmerstaaten der OSZE sich selbst zur Annahme wirksamer Rechtsvorschriften verpflichtet haben, um Diskriminierung aufgrund der Rasse und der ethnischen Zugehörigkeit in allen Bereichen einschließlich Beschäftigung zu bekämpfen, und dass sie in ihrem Aktionsplan zur Verbesserung der Lage der Roma und Sinti im OSZE-Gebiet die Verpflichtung übernommen haben, spezialisierte Einrichtungen und Mechanismen zu schaffen, mit denen die Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften sichergestellt werden soll.
Der heutige Internationale Tag zur Beseitigung von Rassendiskriminierung macht deutlich, dass es unbedingt notwendig ist, der weit verbreiteten Diskriminierung aufgrund der Rasse in allen Lebensbereichen entgegenzuwirken. Da wir uns zudem in der Internationalen Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung befinden, sollten wir gegen weit verbreitete und fest verwurzelte Vorurteile und gegen Ausgrenzung vorgehen, denen zu viele Schwarze allein aufgrund ihrer Hautfarbe immer noch ausgesetzt sind.
In Anbetracht der zunehmenden Automatisierung von Entscheidungsprozessen sollten Personen, die politische Entscheidungen treffen, auch das Risiko im Auge behalten, dass die Gefahr besteht, dass Computeranwendungen, die zum Beispiel bei Einstellungsprüfungen oder Prüfungen des Versicherungsrisikos eingesetzt werden, von Vorurteilen beeinflusst werden.
Positive Maßnahmen wie Audits zum Vielfalt am Arbeitsplatz, Aktionen zur Einstellung von Minderheiten im öffentlichen Sektor und anonymisierte Einstellungsverfahren sind einfache praktische Maßnahmen, die zum Fortschritt beitragen können.
Im Gedenken an 69 Menschen, die sechs Jahre zuvor in Sharpeville in Südafrika während einer friedlichen Protestdemonstration gegen das Apartheid-Regime getötet worden waren, erklärten die Vereinten Nationen im Jahr 1966 den 21. März zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Rassendiskriminierung.