„Ungeachtet der bisherigen Reformen sind weitere nachhaltige Bemühungen nötig, um Mängel im Justizwesen zu beseitigen, die Effizienz und Unparteilichkeit der Justiz zu stärken und das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederherzustellen. Erfreut war ich über die Berichte, dass beim Rechtsrahmen und der Bewusstseinsbildung im Hinblick auf häusliche Gewalt und die Gleichstellung der Geschlechter Fortschritte erzielt wurden“, so der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, am Ende seines fünftägigen Besuchs in der Republik Moldau.
Der Kommissar erkannte zwar die Bemühungen zur Reform der Staatsanwaltschaft an (darunter durch die Verabschiedung neuer Gesetze); gleichwohl äußerte er Besorgnis aufgrund anhaltender Meldungen über voreingenommene Beeinflussung von Gerichtsverfahren durch die Staatsanwaltschaft und über Fälle von Einschüchterungen und Belästigungen von Anwälten. „Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein grundlegendes Menschenrecht, und der Grundsatz der Waffengleichheit muss geachtet werden. Für Menschen, denen ein Verbrechen vorgeworfen wird, muss die Unschuldsvermutung gelten, und es muss ihnen eine angemessene Rechtsverteidigung zur Verfügung stehen.“ Mehrere Gesprächspartner – darunter Behördenvertreter, die der Kommissar traf – gaben an, dass weiterhin Handlungsbedarf bestehe, um einigen seit Langem im Justizwesen bestehenden Problemen wirksam zu begegnen. Dazu gehört die übermäßig häufige Verhängung von Untersuchungshaft, die laut der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eines der Hauptprobleme in der Republik Moldau ist.