Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (ECSR) hat in 14 von 15 Ländern, die das Kollektivbeschwerdeverfahren der Europäischen Sozialcharta anwenden, Verstöße gegen das Recht auf gleichen Lohn und das Recht auf Chancengleichheit am Arbeitsplatz festgestellt, und zwar in Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Slowenien, der Tschechischen Republik und Zypern. Lediglich in Schweden wurde die Situation als konform mit der Charta bewertet.
„Die geschlechtsspezifische Lohnungleichheit ist in einer modernen Gesellschaft nicht hinnehmbar und bleibt eines der Haupthindernisse auf dem Weg zu echter Gleichstellung. Die europäischen Regierungen müssen dringend ihre Anstrengungen verstärken, um am Arbeitsplatz echte Chancengleichheit sicherzustellen. Und die Zahl der Länder, die die Sozialcharta des Europarates als ein Mittel einsetzen, um dieses Ziel zu erreichen, sollte wachsen“, erklärte die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić.
Die Beschwerden wurden beim ECSR, der die Umsetzung der Charta überwacht, von der internationalen Nichtregierungsorganisation University Women of Europe (UWE) eingebracht. Laut dem ECSR steht zwar in allen 15 betroffenen Länder ein zufriedenstellender Rechtsrahmen zur Verfügung, durch den das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit anerkannt wird, gleichwohl stellte der Ausschuss mehrere Verstöße fest (außer in Schweden). Die Verstöße beruhten hauptsächlich auf ungenügendem Fortschritt bei der Verringerung der geschlechtsspezifischen Lohnungleichheit, in manchen Fällen auch auf unzureichender Lohntransparenz auf dem Arbeitsmarkt, auf dem Fehlen wirksamer Rechtsbehelfe und auf dem Mangel an Befugnissen und Ressourcen für die innerstaatlichen Gleichstellungsstellen. Ungeachtet der Einführung von Quotenregeln und anderen Maßnahmen sind Frauen zudem weiterhin in Entscheidungspositionen in Privatunternehmen unterrepräsentiert. Dem ECSR zufolge hat sich das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in manchen Ländern zwar verringert, doch der Fortschritt bleibt unzureichend.