Der Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) zufolge muss Rumänien dringend sicherstellen, dass Straftaten im Bereich des Menschenhandels wirksame und abschreckende Sanktionen nach sich ziehen und Menschenhandelsopfer Zugang zu Entschädigung erhalten.
In einem neuen Bericht bewertet die GRETA den Zugang zur Justiz und zu wirksamen Rechtsmitteln für Menschenhandelsopfer und stellt fest, dass Rumänien seinen gesetzlichen und strategischen Rahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel kontinuierlich weiterentwickelt. Das Strafgesetzbuch wurde 2020 geändert, um die Mindeststrafe für Kinderhandel anzuheben, und die Behörden haben eine neue landesweite Strategie gegen Menschenhandel für den Zeitraum 2018 bis 2022 verabschiedet.
Die GRETA begrüßt, dass der Justizminister den Generalstaatsanwalt aufgefordert hat, die Bekämpfung von Menschenhandel zu priorisieren, gleichzeitig weist sie darauf hin, dass eine erhebliche Zahl von Strafen ausgesetzt ist und Prozessabsprachen oder ähnliche Vereinbarungen es den Tätern ermöglichen, ihre Strafe zu verkürzen. Die GRETA ist der Auffassung, dass Prozessabsprachen in Menschenhandelsfällen nur ausnahmsweise Anwendung finden sollten und sichergestellt werden sollte, dass Straftaten verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen zur Folge haben.
Rumänien ist weiterhin vorwiegend ein Herkunftsland von Menschenhandelsopfern. Deutschland, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich sind die Hauptzielländer. Die Zahl der von den rumänischen Behörden identifizierten Opfer ist im Laufe der Jahre gesunken. Im durch den Bericht erfassten Zeitraum (2016–2019) wurden insgesamt 2.613 Opfer identifiziert. Drei Viertel von ihnen waren Frauen und die Hälfte Kinder, wobei die sexuelle Ausbeutung nach wie vor der häufigste Zweck des Menschenhandels ist.