Zurück Rechtsstaatlichkeit: Generalsekretärin ruft zur Stärkung des politischen Willens zur Umsetzung von EGMR-Urteilen auf

Rechtsstaatlichkeit: Generalsekretärin ruft zur Stärkung des politischen Willens zur Umsetzung von EGMR-Urteilen auf

Die Generalsekretärin des 46 Staaten umfassenden Europarates, Marija Pejčinović Burić, hat die Mitgliedsstaaten dringend aufgefordert, stärkeren politischen Willen zur Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu zeigen und ihre diesbezügliche Fähigkeiten zu verbessern.

„Die Achtung der Entscheidungen des Gerichtshofs ist für die Rechtsstaatlichkeit entscheidend. Im Laufe der Jahre haben unsere Mitgliedsstaaten kontinuierliche Fortschritte bei der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs erzielt, doch der Gerichtshof befasst sich nunmehr mit immer mehr Fällen mit zunehmender Komplexität“, erklärte die Generalsekretärin.

„In ganz Europa hat die Menschenrechtskonvention das Leben der Menschen schrittweise verbessert. Damit sich diese positive Entwicklung fortsetzt, müssen unsere Mitgliedsstaaten den politischen Willen zur vollständigen und systematischen Umsetzung der Urteile demonstrieren.“

Laut dem jüngsten Jahresbericht des Ministerkomitees des Europarates zur Umsetzung von EGMR-Urteilen hat der Europäische Gerichtshof dem Ministerkomitee, das die Umsetzung der Urteile durch die Mitgliedsstaaten überwacht, im Jahr 2022 1.459 Fälle übermittelt.

Insgesamt wurden im Laufe des Jahres 880 Fälle abgeschlossen, darunter 200 grundlegende Fälle, die spezifische und häufig weitreichende Maßnahmen durch die Mitgliedsstaaten erfordern, um ähnliche Verstöße zu verhindern. Ende 2022 waren 6.112 Fälle, darunter 1.299 grundlegende Fälle, noch nicht vollständig umgesetzt.

Aus dem Bericht geht hervor, dass unter den am Ende des vergangenen Jahres anhängigen Fällen 2.352 (38 %) die Russische Föderation betrafen, die wegen ihrer Aggression gegen die Ukraine am 16. März 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen wurde. Sechs Monate später war Russland kein Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, ist gemäß dem Völkerrecht jedoch weiterhin verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen.

Russlands Aggressionskrieg hatte auch Auswirkungen auf die Fähigkeit der Ukraine, im Jahr 2022 die Urteile des Gerichtshofs umzusetzen. Gleichwohl hat die Ukraine, neben der Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarates zur Gewalt gegen Frauen, im Laufe des Jahres erhebliche Fortschritte erzielt, und unterstreicht damit sein Bekenntnis zum System der EMRK unter äußerst schwierigen Umständen.

Die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird voraussichtlich auch ein wichtiges Thema des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs des Europarates sein, das am 16.und 17. Mai 2023 in Reykjavik stattfindet.


 Pressemitteilung [EN]


 Infografik: Anteil der abgeschlossenen Fälle nach Staaten bis 31.12.2022 [EN]


 Website: Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention [EN]


 Thematische und länderbezogene Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]

Committee of Ministers Strasbourg 6 April 2023
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