Zurück Beglaubigungsschreiben und Abstimmungen: Geschäftsordnungsausschuss schlägt Stärkung des Entscheidungsverfahrens der Versammlung vor

Beglaubigungsschreiben und Abstimmungen: Geschäftsordnungsausschuss schlägt Stärkung des Entscheidungsverfahrens der Versammlung vor

Um „die Kohärenz, Legitimität und Effizienz ihrer Entscheidungsverfahren zu stärken“, hat der Ausschuss für Geschäftsordnung heute der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) vorgeschlagen, einige Bestimmungen ihrer Geschäftsordnung im Hinblick auf die Beglaubigungsschreiben nationaler Delegationen und die Bedingungen für Abstimmungen zu ändern.

Der heute verabschiedete Entschließungsentwurf beruht auf einem von Petra de Sutter (Belgien, SOC) vorbereiteten Bericht und schlägt vor, dass die Beglaubigungsschreiben einer nationalen Delegation bei der Eröffnung einer ordentlichen Sitzung aus inhaltlichen Gründen zur Gänze angefochten werden können, und zwar „aufgrund eines Antrags, der von mindestens einem Sechstel der Mitglieder der Versammlung, die im Plenarsaal anwesend sind und mindestens fünf nationalen Delegationen angehören, eingebracht wurde“.

Wenn die Anfechtung während einer ordentlichen Sitzung erfolgt, muss sie auf „einem mindestens eine Woche vor Eröffnung der Teilsitzung verteilten Entschließungsantrag beruhen, der von mindestens einem Sechstel der Mitglieder der Versammlung eingebracht wurde, die fünf nationalen Delegationen angehören“.

Parlamentarische Versammlung Straßburg 21. September 2018
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