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Russland keine Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr

Sechs Monate nach ihrem Ausschluss aus dem Europarat ist die Russische Föderation ab dem 16. September 2022 keine Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist weiterhin für die Bearbeitung von Handlungen oder Unterlassungen betreffenden Beschwerden gegen Russland zuständig, die bis zum 16. September 2022 eingereicht wurden.

Vor dem Gerichtshof sind derzeit 17.450 Beschwerden gegen Russland anhängig.

Gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention ist Russland rechtlich verpflichtet, Urteile und Entscheidungen des Gerichtshofs umzusetzen.

Das Ministerkomitee des Europarates wird weiterhin die Umsetzung der betreffenden Urteile und gütlichen Einigungen überwachen.

2.219 Urteile und Entscheidungen müssen von Russland noch vollständig umgesetzt werden und sind noch beim Ministerkomitee anhängig.


 European Court of Human Rights press release


 Statement from the Secretary General of the Council of Europe


 Country profile: Russia and the European Court of Human Rights

Europarat Strassburg 16. September 2022
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