Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) hat heute ihre vierte Bewertung der Maßnahmen veröffentlicht, welche die Behörden der Russischen Föderation zur Umsetzung der noch offenen Empfehlungen zu den Themen „Kriminalisierung“ und „Transparenz der Parteienfinanzierung“ seit der vorherigen, im Juni 2018 erfolgten Untersuchung ergriffen haben. Die GRECO bedauert, dass kein greifbarer Fortschritt erzielt wurde.
Besorgt stellt die Staatengruppe fest, dass die Staatsduma die Bundesgesetzesvorlagen zur Umsetzung der ausstehenden Empfehlungen zur Strafbewehrung von Korruption sieben Jahre nach Veröffentlichung der Empfehlungen zum Thema „Kriminalisierung“ noch nicht verabschiedet hat und dass das Strafgesetz noch nicht geändert wurde. Laut der GRECO sollten die Behörden dringend sicherstellen, dass der Gesetzgebungsprozess unverzüglich abgeschlossen wird.
Im Hinblick auf die Empfehlungen zum Thema „Transparenz der Parteienfinanzierung“ begrüßt die GRECO insgesamt, dass einige Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz ergriffen wurden, etwa die Änderung des Bundesparteiengesetzes, des Bundesgesetzes über „grundlegende Garantien für das Wahlrecht und das Recht auf Teilnahme an Referenden für Staatsangehörige der Russischen Föderation“ sowie die Reform des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten. Die Staatengruppe nimmt zudem die Analyse der russischen Behörden der Beschwerden über Amtsmissbrauch zur Kenntnis, die vor und während der Präsidentschaftswahl eingebracht wurden (Dezember 2017 – April 2018). Gemäß dieser Analyse erhielt der zentrale Wahlausschuss 143 651 Beschwerden, von denen 417 (0,3 %) den möglichen Missbrauch einer offiziellen Position betrafen; allerdings wurden die Angaben lediglich in neun Fällen teilweise bestätigt, und keine Beschwerde stand im Zusammenhang mit dem Missbrauch einer offiziellen Position im Rahmen der Wahlkampffinanzierung. Die GRECO hegt Bedenken über die Ergebnisse der Analyse, die zeigt, dass bei keiner der Beschwerden, welche die zuständigen staatlichen Stellen erhielten, ein Fall von Amtsmissbrauch festgestellt wurde. Dies steht nicht im Einklang mit der Erkenntnis der GRECO, wonach dies ein verbreitetes Problem zu sein schien. Außerdem fehlt es weiterhin an eindeutigen Bestimmungen, welche den Beginn der Wahlkampfperiode festlegen.