„Die russischen Behörden haben begonnen, sich mit einigen strukturellen Mängeln im Justizsystem, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgemacht wurden, zu beschäftigen. Es bleibt jedoch noch viel zu tun, um den Zugang der Bürger zur Justiz zu gewährleisten, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu beseitigen und die Flut von Wiederholungsfällen vor dem Gerichtshof einzudämmen", so der Menschenrechtskommissar des Europarates Nils Muižnieks am Ende seines zehntägigen Besuchs in der Russischen Föderation.
„Es ist erfreulich, dass die Behörden Überwachungsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug im Ermittlungsverfahren eingeführt haben. Für Personen, die unter mangelhaften Bedingungen inhaftiert waren, besteht nunmehr außerdem die Möglichkeit von Entschädigungszahlungen. Es wurden auch Bemühungen unternommen, die materiellen Haftbedingungen zu verbessern", erklärte der Menschenrechtskommissar in Bezug auf die Stellungnahme der russischen Behörden zu den Urteilen des Gerichtshofs, in denen Verletzungen von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) gegenüber Untersuchungshäftlingen festgestellt wurden. „Auch die medizinische Versorgung in den Strafvollzugsanstalten gibt seit Langem Anlass zur Sorge und hat den Gerichtshof dazu bewegt, eine Verletzung dieses Artikels festzustellen."
Der Menschenrechtskommissar begrüßt die Entscheidung der russischen Behörden, den Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT) über dessen Besuch im Jahre 2011 im Nordkaukasus zu veröffentlichen. Darüber hinaus ermutigte er dazu, alle Berichte des CPT über die Russische Föderation zu veröffentlichen, auch den Bericht über den Besuch im Jahr 2012, „da dies dazu beitragen würde, die Mängel beim Umgang mit inhaftierten Personen zu beheben." (weiter...)
Siehe auch: Die Russische Föderation im Europarat