Die liechtensteinische Ministerin für auswärtige Angelegenheiten, Bildung und Sport und Vorsitzende des Ministerkomitees, Dominique Hasler, der Präsident der Parlamentarischen Versammlung, Theodoros Rousopoulos, und Generalsekretärin Marija Pejčinović Burić haben anlässlich des zweiten Jahrestags des Beginns der groß angelegten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine (24. Februar) und des Tags des Widerstands gegen die Besetzung der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol (26. Februar) heute die folgende Erklärung abgegeben:
„Seit dem 24. Februar 2022 hat das ukrainische Volk jeden Tag mit Tapferkeit und Würde die Folgen der verheerenden Entscheidung der russischen Behörden, einen Militärangriff auf ihr Land zu starten, ertragen. An diesem tragischen und zutiefst bedauerlichen Jahrestag sind unsere Gedanken bei den Ukrainerinnen und Ukrainern jeden Alters, deren Leben durch die Gräueltaten und Traumata, die mit Russlands grundloser und widerrechtlicher Aggression einhergingen, erschüttert wurde. Wir richten eine Botschaft der Unterstützung und Solidarität an sie. Wir sind – und bleiben – an ihrer Seite.
Wir sind besonders betroffen über den jüngsten Anstieg der Zahl ziviler Opfer infolge der russischen Bombardierungen und wiederholen erneut, dass Angriffe gegen die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur nach dem Völkerrecht verboten sind, wo auch immer sie stattfinden.
Große Sorgen bereitet uns auch das Schicksal der Kinder, die widerrechtlich von der Russischen Föderation aus der Ukraine verschleppt oder gewaltsam in die vorübergehend von Russland besetzten Gebiete der Ukraine überführt wurden. Wir unterstreichen daher erneut die Bedeutung der Arbeit des Europarates, besonders im Rahmen der Konsultationsgruppe über Kinder der Ukraine (CGU), welche Maßnahmen in Bezug auf Kinder koordiniert, die Zuflucht in anderen Mitgliedsstaaten des Europarates gesucht haben.
Bei ihrem Treffen in Reykjavík im vergangenen Mai stellten die Staats- und Regierungschefs unserer 46 Mitgliedsstaaten klar, dass „es ohne Rechenschaftspflicht keinen dauerhaften Frieden geben kann“. Zu diesem Zweck gründeten sie als ersten Schritt zu einem Entschädigungsmechanismus das Schadensregister des Europarates im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine. Wir begrüßen die Tatsache, dass 43 Länder und die Europäische Union derzeit an unserem Register beteiligt sind und unterstützen die Bemühungen zur weiteren Steigerung der Teilnehmerzahl. Wir warten mit Vorfreude darauf, dass das Register mit den ersten Schadenersatzansprüchen, die voraussichtlich im Frühjahr eingereicht werden, voll funktionsfähig wird.
Angetrieben durch unser Engagement für Gerechtigkeit werden wir weiter darauf hinarbeiten, dass die zivilen und militärischen russischen Behörden vor den zuständigen Gerichten für die gegen die Ukraine und ihre Bevölkerung begangenen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Gleichzeitig verurteilen wir die Versuche der Russischen Föderation, Strafverfahren gegen diejenigen einzuleiten, die sich bemühen, die Russische Föderation für ihre Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen, einschließlich der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Internationalen Strafgerichtshofs. Darüber hinaus betonen wir, dass die Russische Föderation ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung der endgültigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in vollem Umfang nachkommen muss.
Während die groß angelegte Aggression der Russischen Föderation in ihr drittes Jahr geht und außerdem der 10. Jahrestag der illegalen Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation bevorsteht, bekräftigen wir erneut unsere entschiedene und unmissverständliche Verurteilung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und unsere unerschütterliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen.“