Zurück San Marino, Spanien, Schweden: Aktuelle Berichte des Antidiskriminierungsorgans

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Laut dem heute veröffentlichten aktuellen Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) hat San Marino im Bereich des Zugangs zur Einbürgerung, der Strafbarkeit von Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität und der Datenerhebung Fortschritte erzielt. Allerdings verfügt San Marino noch immer nicht über eine Strafgesetzgebung, die die Diskriminierung aufgrund der Sprache oder Hautfarbe verbietet, und auch über kein unabhängiges Organ zur Bekämpfung von Diskriminierung. Die in dem Land lebenden Nicht-Staatsbürger haben bei den Kommunalwahlen kein aktives oder passives Wahlrecht; die italienischen Einwohner mit langjährigem Aufenthalt in San Marino, die nicht auf ihre italienische Staatsangehörigkeit verzichten möchten, haben keinen Zugang zur san-marinesischen Staatsangehörigkeit. Zudem existiert keinerlei rechtliche Anerkennung für gleichgeschlechtliche Paare. Die ECRI empfiehlt vorrangig, den ausländischen Einwohnern bei Kommunalwahlen das Wahlrecht zu gewähren und damit zu beginnen, Rechtsvorschriften zu gleichgeschlechtlichen Beziehungen zu verabschieden.

Spanien sollte dem Monitoring-Bericht der ECRI zufolge eine starke Einrichtung zur Förderung der Gleichstellung schaffen, neue, ausführliche Antidiskriminierungsgesetze verabschieden und die Bildung von Roma- und Migrantenkindern verbessern. Auch wenn Fortschritte bei der Umsiedlung und Bildung von Roma erzielt wurden, beenden nur 45 % der Roma-Kinder ihre Pflichtschulzeit und die Umsiedlungsmaßnahmen haben zu Wohn- und schulischer Segregation beigetragen. Die Behörden sollten ihre Anstrengungen verdoppeln, um Migranten bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu unterstützen und gegen die hohen Schulabbruchsraten bei Migrantenkindern aus Ländern außerhalb der europäischen Union vorzugehen. Bei der Hassrede, insbesondere gegen Muslime, Roma und LGBT-Personen, ist im Internet und in den sozialen Medien ein starker Anstieg zu verzeichnen und es wird nicht genug getan, um diesen Zustand zu beheben. Der Bericht begrüßt die allgemeine Offenheit gegenüber LGBT-Personen in Spanien sowie Verbesserungen bei der Erfassung von Hassdelikten und der Bekämpfung dieser Verbrechen, beispielsweise durch die Auflösung von zwei rassistischen Organisationen. Er würdigt auch die Arbeit der Zentren zur Unterstützung von Opfern rassistischer Diskriminierung, gleichzeitig wird jedoch die mangelnde Unabhängigkeit und Untätigkeit des derzeit für die Gleichstellung zuständigen Organs beklagt.

In Schweden nimmt trotz erheblicher Anstrengungen zur Prävention rassistische und fremdenfeindliche Hassrede laut der ECRI weiter zu. Zu den in dem Land festgestellten positiven Entwicklungen zählen die Unterstützung des Staates bei der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und der Integration der außerordentlich hohen Zahl der 2015 angekommenen Flüchtlinge, um ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum zu erleichtern. Dennoch bestehen weiterhin einige Gesetzeslücken: Es ist noch immer nicht verboten, öffentlich Völkermorde und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu leugnen; die Gründung und Leitung rassismusfördernder Gruppen sind nicht strafbar; die geltende Gesetzgebung verbietet nicht die Diskriminierung aufgrund der Sprache und ermöglicht es auch nicht, rassismusfördernden Parteien jegliche öffentlichen Gelder zu entziehen oder sie aufzulösen. Bei der rassistischen und fremdenfeindlichen Hassrede wurde eine Zunahme festgestellt und die Hauptzielgruppen waren Migranten, Muslime, Schwarze und Roma. Die vorrangigen Empfehlungen der ECRI an die schwedischen Behörden bestehen im Wesentlichen darin, der Ombudsperson die notwendigen Befugnisse und Zuständigkeiten zu übertragen, um Diskriminierungen vonseiten der Behörden, einschließlich der Strafverfolgungsbehörden, zu untersuchen, und das Integrationsprogramm für Flüchtlinge zu deren Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu stärken.

Neben den Länderberichten wurden Schlussfolgerungen zur Umsetzung der vorrangigen Empfehlungen veröffentlicht, die vor zwei Jahren an Griechenland und Norwegen gerichtet wurden.

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) Straßburg 27. Februar 2018
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